Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Derya
Karacan
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sabine
Hoitz
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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Ein Besuch im Sachgebiet "Bürgerservices" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.
Nutzen Sie gerne vorrangig auch weitere Online-Dienste und -Formulare auf unserer
Homepage und unserem Service-Portal. Vielen Dank!
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Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) besitzen und auf Verlangen vorzeigen.
Antrag
Ihren Personalausweis können Sie nur persönlich im Sachgebiet “Bürgerservices” beantragen. Bei Personen unter 16 Jahren müssen grundsätzlich beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch eine sorgeberechtigte Person gestellt wird, müssen sowohl eine unterschriebene Zustimmungserklärung als auch eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Kind bzw. die/der Jugendliche bei Antragstellung anwesend sein!
Gültigkeitsdauer
bei Personen bis 24 Jahren - 6 Jahre
bei Personen über 24 Jahren - 10 Jahre
Nur in äußerst dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit max. 3 Monate) sofort und nur in Verbindung mit der Beantragung eines ePersonalausweises ausgestellt werden.
Abholung
Für die Abholung Ihres Ausweises benötigen Sie auch einen verbindlichen Termin. Sollten Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, nutzen Sie gerne das hinterlegte Formular, um hierfür eine andere Person zu bevollmächtigen.
Befreiung Ausweispflicht
s. Dienstleistung „Befreiung von der Ausweispflicht“
Verlust Personalausweis
s. Dienstleistung „Verlustmeldung von Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass“
eID-Funktion / Online-Ausweis
s. Dienstleistung „eID-Funktion / Online-Ausweis"
PIN-Aktivierungsdienst
s. Dienstleistung „eID-Funktion / Online-Ausweis"
Verwarn- und Bußgelder
Bei Verstoß gegen die Ausweispflicht, müssen Sie ggf. mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Plettenberg derzeit in der Regel bei 100 € (zzgl. Auslagen).
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten
Zahlungsmöglichkeiten
Personen über 16 Jahren
Personen unter 16 Jahren
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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