Personalausweis

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Ein Besuch im Sachgebiet "Bürgerservices" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.

Nutzen Sie gerne vorrangig auch weitere Online-Dienste und -Formulare auf unserer
Homepage und unserem Service-Portal. Vielen Dank!
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Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) besitzen und auf Verlangen vorzeigen.

Antrag
Ihren Personalausweis können Sie nur persönlich im Sachgebiet “Bürgerservices” beantragen. Bei Personen unter 16 Jahren müssen grundsätzlich beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch eine sorgeberechtigte Person gestellt wird, müssen sowohl eine unterschriebene Zustimmungserklärung als auch eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Kind bzw. die/der Jugendliche bei Antragstellung anwesend sein!

Gültigkeitsdauer
bei Personen bis 24 Jahren               -   6 Jahre
bei Personen über 24 Jahren            - 10 Jahre

Nur in äußerst dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit max. 3 Monate) sofort und nur in Verbindung mit der Beantragung eines ePersonalausweises ausgestellt werden.

Abholung
Für die Abholung Ihres Ausweises benötigen Sie auch einen verbindlichen Termin. Sollten Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, nutzen Sie gerne das hinterlegte Formular, um hierfür eine andere Person zu bevollmächtigen.

Befreiung Ausweispflicht
s. Dienstleistung „Befreiung von der Ausweispflicht

Verlust Personalausweis
s. Dienstleistung „Verlustmeldung von Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass

eID-Funktion / Online-Ausweis
s. Dienstleistung „eID-Funktion / Online-Ausweis"

PIN-Aktivierungsdienst
s. Dienstleistung „eID-Funktion / Online-Ausweis"

Verwarn- und Bußgelder
Bei Verstoß gegen die Ausweispflicht, müssen Sie ggf. mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Plettenberg derzeit in der Regel bei 100 € (zzgl. Auslagen).

Zur Online-Terminvergabe
 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten

  • 37,00 € ab 24 Jahren
  • 22,80 € unter 24 Jahren
  • 10,00 € vorläufiger Personalausweis

Zahlungsmöglichkeiten

  • EC-Casch
  • Kreditkarte (Master + VISA)
  • Barzahlung

Personen über 16 Jahren

  •  bisheriges Ausweisdokument (oder Urkunde)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
     (nicht älter als 6 Monate!)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen) oder
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten oder ehem. Verheirateten)
     zwingend erforderlich
  • ggf. Einbürgerungsurkunde

Personen unter 16 Jahren

  • die/der Antragstellende selbst - egal wie alt
  • bisheriges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    (nicht älter als 6 Monate!)
  • Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils
  • Ausweis-/Passkopie des nicht anwesenden Elternteils
  • bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung oder aktuelle Negativbescheinigung
  • Lieferzeiten aktuell ca. 3 bis 4 Wochen (Stand 03/2025)

     ! Vor den Schulferien kann es zu  längeren Lieferzeiten kommen !

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-163 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

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