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Personalausweis


Es sind nur noch digitale Passbilder zulässig.

Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) besitzen und auf Verlangen vorzeigen.

Beantragung – nur persönlich
Ihren Personalausweis können Sie nur persönlich im Sachgebiet “Bürgerservices” beantragen. Bitte buchen Sie Ihren Termin über unsere Online-Terminvergabe.
Bei Personen unter 16 Jahren müssen grundsätzlich beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch eine sorgeberechtigte Person gestellt wird, müssen sowohl eine unterschriebene Zustimmungserklärung als auch eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Kind bzw. die/der Jugendliche bei Antragstellung anwesend sein.

Gültigkeit
- bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre (das Kind muss auf dem Foto eindeutig erkennbar sein)
- ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Nur in dringenden Fällen stellen wir einen vorläufigen Personalausweis aus (maximal 3 Monate gültig, nur zusammen mit dem Antrag auf einen eID-fähigen Ausweis).

Bearbeitungsstand & Abholung
Über die Statusabfrage Personalausweis/Reisepass in unserem Service Portal können Sie sich mit der Ihnen bei Antragstellung ausgehändigten Dokumenten-Nummer jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres neu beantragten Personalausweises anzeigen lassen. Sobald dieser fertiggestellt ist, buchen Sie bitte zur Abholung einen Termin über die Online-Terminvergabe. Sollten Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, nutzen Sie gerne das hinterlegte Formular, um hierfür eine andere Person zu bevollmächtigen.

Direktversand
Seit dem 01.05.2025 können Sie Ihr bestelltes Dokument für 15,00 € direkt an Ihre Wohnanschrift senden lassen. Voraussetzung: Sie besitzen ein weiteres gültiges Ausweisdokument, mit dem Sie sich bei Erhalt ausweisen können. Fragen Sie uns gerne bei der Antragstellung danach.

Weitere passende Dienstleistungen

Verwarn- und Bußgelder
Bei Verstoß gegen die Ausweispflicht müssen Sie ggf. mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Plettenberg derzeit in der Regel bei 100 € (zzgl. Auslagen).


Bitte buchen Sie Ihren Termin im Sachgebiet "Bürgerservices" über unsere Online-Terminvergabe. Weitere Anliegen des Bürgerservices können Sie ganz bequem online in unserem Service-Portal erledigen.
 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten

  • 46,00 € ab 24 Jahren
  • 27,60 € unter 24 Jahren
     
  • 6,00 € für ein digitales Passbild bei Nutzung des Selbstbedienungsterminals
     
  • 15,00 € Zusatzgebühr für Direktversand des Ausweisdokumentes

Zahlungsmöglichkeiten

  • EC-Karte
  • Kreditkarte (Master + VISA)
  • Barzahlung

Personen über 16 Jahren

  • bisheriges Ausweisdokument (oder Urkunde)
  • digitales Passbild
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen) oder Heiratsurkunde (bei Verheirateten oder ehem. Verheirateten) - zwingend erforderlich
  • ggf. Einbürgerungsurkunde

Personen unter 16 Jahren

  • die/der Antragstellende selbst - egal wie alt
  • bisheriges Ausweisdokument (falls vorhanden)
  • digitales Passbild
  • Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils
  • Ausweis-/Passkopie des nicht anwesenden Elternteils
  • bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung oder aktuelle Negativbescheinigung
  • Lieferzeiten aktuell ca. 2 bis 3 Wochen (Stand 10/2026)

    Vor den Schulferien kann es zu  längeren Lieferzeiten kommen.

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-165 02391/923-166 Details
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

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