Personalausweis

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Eine Vorsprache im Sachgebiet "Einwohnermeldewesen" ist nur noch mit festem Termin möglich.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe. Hierüber können Sie bis zu 6 Wochen im Voraus einen verbindlichen Termin buchen. Zur Terminbestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit allen für Sie wichtigen Informationen wie z. B. notwendige Unterlagen und Ihre Referenz-Nr. (T1234)

Melden Sie sich zu Ihrem Termin zuerst an der Info des Rathauses und halten bitte unbedingt Ihre Referenz-Nr. bereit. Nehmen Sie im Wartebereich des Sachgebietes "Einwohnermeldewesen" Platz. Dort werden Sie über den Monitor am Pfeiler mit Ihrer Referenz-Nr. aufgerufen.

Bitte benutzen Sie auch vorrangig unsere sonstigen Online-Dienste und -Formulare, sofern es möglich ist. Vielen Dank!
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  • Seit dem 02.08.2021 erhält der elektronische Personalausweis neue und verbesserte Sicher-heitsstandards. Detailliertere Informationen finden Sie hier.
  • Eine wesentliche Veränderung hierbei ist, dass die Erfassung der Fingerabdrücke für Personen ab sechs Jahren nun verpflichtend ist! Lesen Sie hierzu mehr im www.personalausweisportal.de.
  • Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) besitzen und auf Verlangen vorzeigen. Die Nichtbeachtung der Ausweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 32 Abs. 3 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) mit einer Geldbuße bis zu 3.000 € geahndet werden kann.
    Die Höhe des Bußgeldes liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Plettenberg derzeit in der Regel bei 100 € (zzgl. Auslagen).
  • Die Beantragung des Personalausweises kann u. a. wegen der bei Antragstellung zu leistenden Unterschrift nur persönlich im Sachgebiet Einwohnermeldewesen erfolgen.
  • Die Gültigkeit eines Personalausweises beträgt 10 Jahre; bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Eine Verlängerung des alten Ausweises ist nicht möglich.
  • Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei liegt zwischen 3 und 4 Wochen. Nach Fertigstellung Ihres Ausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen sog. PIN-Brief. Dieser wird Ihnen postalisch zugestellt.
  • Für die Abholung Ihres Ausweises benötigen Sie einen verbindlichen Termin. Sollten Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen, können Sie hierfür eine Person bevollmächtigen. Benutzen Sie hierfür bitte das hinterlegte Formular. Vielen Dank!
  • In äußerst dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit max. 3 Monate) sofort und nur in Verbindung mit der Beantragung eines ePersonalausweises ausgestellt werden.
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss bei Antragstellung sowohl die Person selbst (egal wie alt) und mindestens ein/e Sorgeberechtigte/r persönlich anwesend sein. Grundsätzlich ist die Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile notwendig. In Ausnahmefällen kann zusätzlich zur Unter-schrift eines Sorgeberechtigten die Zustimmungserklärung des anderen ausreichen, wenn zusätzlich eine Kopie deren/dessen gültigen Ausweises/Passes vorgelegt wird.
  • Für alle älteren Mitbürger*innen, die krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, ein Ausweisdokument zu beantragen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht. Diese Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Formular unter Punkt 3 – Begründung.
  • Bei Verlust Ihres Personalausweises ist umgehend eine Verlustmeldung im Sachgebiet Einwohnermeldewesen der Stadt Plettenberg abzugeben, auch wenn Sie bereits Diebstahlanzeige bei der Polizei erstattet haben.

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten
Zahlung per EC-Cash ist möglich und ausdrücklich erwünscht

Gebühren ab 01.01.2021

  • 37,00 € ab 24 Jahren
  • 22,80 € unter 24 Jahren
  • 10,00 € vorläufiger Personalausweis
  •  bisheriges Ausweisdokument (oder Urkunde)
  •  ein aktuelles biometrisches Lichtbild
     (nicht älter als 6 Monate!)
  •  Geburtsurkunde (bei Ledigen) oder
     Heiratsurkunde (bei Verheirateten oder ehem. Verheirateten)
     zwingend erforderlich!
  • ca. 3 Wochen

     ! Vor den Schulferien längere Bearbeitungsfristen !

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin meldeamt@​plettenberg.de 02391/923-165 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
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