Sabine
Hoitz
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
… sind nur noch digital erstellte Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zulässig. Ausgedruckte Passfotos dürfen nicht mehr verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter “Passbild - digital”.
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Ein Besuch im Sachgebiet "Bürgerservices" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.
Nutzen Sie gerne vorrangig auch weitere Online-Dienste und -Formulare auf unserer
Homepage und unserem Service-Portal. Vielen Dank!
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Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) besitzen und auf Verlangen vorzeigen.
Antrag
Ihren Personalausweis können Sie nur persönlich im Sachgebiet “Bürgerservices” beantragen. Bei Personen unter 16 Jahren müssen grundsätzlich beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch eine sorgeberechtigte Person gestellt wird, müssen sowohl eine unterschriebene Zustimmungserklärung als auch eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Kind bzw. die/der Jugendliche bei Antragstellung anwesend sein!
Gültigkeitsdauer
bei Personen bis 24 Jahren - 6 Jahre
bei Personen über 24 Jahren - 10 Jahre
Nur in äußerst dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit max. 3 Monate) sofort und nur in Verbindung mit der Beantragung eines ePersonalausweises ausgestellt werden.
Statusabfrage/Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises
Über die Statusabfrage Personalausweis/Reisepass in unserem Service Portal können Sie sich mit der Ihnen bei Antragstellung ausgehändigten Dokumenten-Nummer jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres neu beantragten Ausweisdokumentes anzeigen lassen. Sobald dieses fertiggestellt ist, buchen Sie bitte zur Abholung einen Termin über die Online-Terminvergabe.
Abholung
Für die Abholung Ihres Ausweises benötigen Sie einen verbindlichen Termin. Diesen können Sie zu jeder Zeit über die Online-Terminvergabe buchen. Sollten Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, nutzen Sie gerne das hinterlegte Formular, um hierfür eine andere Person zu bevollmächtigen.
Direktversand
Seit dem 01.05.2025 ist es möglich, dass Sie sich Ihr bestelltes Dokument direkt an Ihre Wohnanschrift senden lassen. Vorraussetzung dafür ist, dass Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument besitzen, mit welchem Sie sich bei Erhalt des neuen Dokumentes ausweisen können. Die Zusatzgebühr für diesen Service beträgt 15,00 €. Genauere Information hierzu erhalten Sie gerne bei Antragstellung in den Bürgerservices.
Befreiung Ausweispflicht
s. Dienstleistung „Befreiung von der Ausweispflicht“
Verlust Personalausweis
s. Dienstleistung „Verlustmeldung von Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass“
eID-Funktion / Online-Ausweis
s. Dienstleistung „eID-Funktion / Online-Ausweis"
PIN-Aktivierungsdienst
s. Dienstleistung „eID-Funktion / Online-Ausweis"
Verwarn- und Bußgelder
Bei Verstoß gegen die Ausweispflicht, müssen Sie ggf. mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Plettenberg derzeit in der Regel bei 100 € (zzgl. Auslagen).
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten
Zahlungsmöglichkeiten
Personen über 16 Jahren
Personen unter 16 Jahren
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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