Reisepass

________________________________________________________________________________________________________
Ein Besuch im Sachgebiet "Bürgerservices" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.

Nutzen Sie gerne vorrangig auch weitere Online-Dienste und -Formulare auf unserer
Homepage und unserem Service-Portal. Vielen Dank!
_________________________________________________________________________________________________________

Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und auf Verlangen vorzeigen.

Da für Reisen in bestimmte Länder der Personalausweis nicht ausreichend ist, benötigen Sie dafür einen Reisepass. Hierüber informiert Sie in der Regel Ihr Reiseveranstalter. Weitere umfangreiche Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Antrag
Ihren Reisepass können Sie nur persönlich im Sachgebiet "Bürgerservices beantragen. Bei Personen unter 18 Jahren müssen grundsätzlich beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch eine sorgeberechtigte Person gestellt wird, müssen sowohl eine unter-schriebene Zustimmungserklärung als auch eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Kind bzw. die/der Jugendliche anwesend sein.

Gültigkeitsdauer
bei Personen bis 24 Jahren               -   6 Jahre
bei Personen über 24 Jahren            - 10 Jahre

Nur in absoluten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) sofort ausgestellt werden. Dieser wir allerdings nicht in allen Ländern anerkannt (s.  “Links”).  Außerdem ist die Vorlage von geeigneten Belegen wie z. B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise ist zwingend notwendig.

HINWEIS
Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. Hierfür wird jedoch ein Expresszuschlag erhoben (s. “Kosten”).
 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten
Zahlung per EC-Cash ist möglich und ausdrücklich erwünscht 

  • 70,00 € ab 24 Jahren
  • 37,50 € unter 24 Jahren
  • 32,00 € Expresszuschlag für Express-Reisepässe
  • 26,00 € vorläufiger Reisepass (nur in absoluten Ausnahmefällen)

Personen über 18 Jahren

  • bisheriger (Kinder-) Reisepass - sofern vorhanden oder
  • Personalausweis (zur Identitätsfeststellung)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    (nicht älter als 6 Monate!)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen) oder
    Heiratsurkunde (bei Verheirateten oder ehem. Verheirateten)
    zwingend erforderlich
  • ggf. Einbürgerungsurkunde

Personen unter 18 Jahren

  • die/der Antragstellende selbst - egal wie alt
  • bisheriges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    (nicht älter als 6 Monate!)
  • Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils
  • Ausweis-/Passkopie des nicht anwesenden Elternteils
  • bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung oder aktuelle Negativbescheinigung
  • ca. 5 Wochen

    ! Vor den Schulferien längere Bearbeitungsfristen !
Reisepass

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-164 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-163 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-168 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.