Kirsten
Friese
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Derya
Karacan
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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Eine Vorsprache im Sachgebiet "Einwohnermeldewesen" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe. Hierüber können Sie bis zu 6 Wochen im Voraus einen verbindlichen Termin buchen. Zur Terminbestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit allen für Sie wichtigen Informationen wie z. B. notwendige Unterlagen und Ihre Referenz-Nr. (T1234)
Melden Sie sich zu Ihrem Termin zuerst an der Info des Rathauses und halten bitte unbedingt Ihre Referenz-Nr. bereit. Nehmen Sie im Wartebereich des Sachgebietes "Einwohnermeldewesen" Platz. Dort werden Sie über den Monitor am Pfeiler mit Ihrer Referenz-Nr. aufgerufen.
Bitte benutzen Sie auch vorrangig unsere sonstigen Online-Dienste und -Formulare, sofern es möglich ist. Vielen Dank!
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Seit dem 01. März 2017 gibt es den Reisepass der 3. Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen. Nähere Information hierzu erhalten Sie unter www.bmi.bund.de
Für Reisen in bestimmte Länder ist der Personalausweis nicht ausreichend. In einigen Fällen benötigen Sie einen Reisepass. Hierüber informiert Sie in der Regel Ihr Reiseveranstalter. Weitere umfangreiche Informationen hierüber finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.
Die Beantragung des ePasses kann wegen der bei Antragstellung zu leistenden Unterschrift nur persönlich erfolgen.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre; bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Eine Verlängerung des alten Passes ist nicht möglich.
HINWEIS
Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. Hierfür wird jedoch ein Expresszuschlag erhoben (s. Kosten).
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) sofort ausgestellt werden. Die Vorlage von geeigneten Belegen wie z. B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise ist zwingend notwendig.
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei Antragstellung sowohl die Person selbst und mindestens ein/e Sorgeberechtigte/r persönlich anwesend sein. Grundsätzlich ist die Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile notwendig. In Ausnahmefällen kann zusätzlich zur Unterschrift der/des einen Sorgeberechtigten die Zustimmungserklärung der/des anderen ausreichen, wenn zusätzlich eine Kopie deren/dessen gültigen Ausweises/Passes vorgelegt wird.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten
Zahlung per EC-Cash ist möglich und ausdrücklich erwünscht