Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Möglichkeiten, mit denen Aktivitäten im sozialen Bereich gefördert werden.
Die Sozialstiftung für das Gebiet der Stadt Plettenberg wurde von Herrn Generalkonsul Manfred O. Schröder und seiner Frau Helga ins Leben gerufen.
Die Stiftungsurkunde wurde den Stiftern vom Landrat des Märkischen Kreises im Rahmen einer Feierstunde am Montag, 14. August 2017 im Ratssaal der Stadt Plettenberg feierlich übergeben.
Zweck der Stiftung ist es, insbesondere in der Stadt Plettenberg
nachhaltig zu fördern und/oder zu entwickeln. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb des Stadtgebietes gefördert werden, sofern ein Bezug zur Stadt Plettenberg gewährleistet ist.
Dem Vorstand gehören nach Ratsbeschluss vom 26.01.2016 folgende Personen an:
Das Kuratorium besteht aus nachfolgenden Mitgliedern:
Rückfragen zur Stiftung und deren Arbeitsweise bitte direkt an Herrn Bürgermeister Ulrich Schulte.
Das Spendenkonto der Stiftung bei der Vereinigten Sparkasse im Märkischen Kreis lautet: "Sozialstiftung Plettenberg Generalkonsul Manfred O. Schröder und Helga Schröder", (IBAN) DE30 4585 1020 0072 6844 91.
Der Rat der Stadt Plettenberg hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2019 neue soziale Förderrichtlinien beschlossen, die ab 01.01.2020 gültig sind. Dazu erklärt die Fachgebietsleiterin Soziales Christiane Wilk Folgendes:
1. Für die Förderung der Altenhilfe stellt die Stadt Plettenberg jährlich 10.000 € zur Verfügung.
Bezuschusst werden auf Antrag Maßnahmen und Aktionen im Bereich Altenhilfe, die offen für alle Älteren sind, die die Möglichkeit zur Begegnung, zur Begegnung, zur Information und zum Austausch bieten und der Einsamkeit und Isolation älterer Menschen entgegenwirken. Angebote, die durch Kostenbeiträge der Teilnehmenden getragen werden, werden nicht gefördert. Kosten für Begegnungsstätten können ebenfalls nicht über diese Förderrichtlinien bezuschusst werden.
2. Für die Förderung sonstigen sozialen Engagements, z.B. in der Flüchtlingsarbeit, für die Förderung von Inklusion oder Integration stellt die Stadt Plettenberg jährlich 5.000 € zur Verfügung.
Ausgenommen sind Maßnahmen, die über andere Fördermittel bezuschusst werden.
Für beide Förderungen gilt: Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, gemeinnützige Personen und Vereine, deren Arbeit in Plettenberg stattfindet. Gewerbliche Unternehmen können nicht unterstützt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Qualität und Quantität des Angebots. Eine mehrfache Förderung von Angeboten ist ausgeschlossen. Vorrangig bezuschusst werden Einrichtungen, die in Netzwerken wie z.B. dem Gesundheits- und Pflegenetzwerk Plettenberg-Herscheid mitarbeiten. Nur durch Zusammenarbeit und Kooperation kann die vorhandene Infrastruktur gehalten und ggf. ausgebaut werden. Daher hofft die Stadt auf Synergieeffekte und einen zielgerechten Einsatz der knappen Ressourcen.
Die Anträge der Einrichtungen sind bis Ende Februar beim Fachgebiet Soziales zu stellen. Das Jahr 2021 soll auch dazu genutzt werden, Erfahrungen zu sammeln. Ggf. werden die Förderrichtlinien dann Ende des Jahres noch nachgebessert.
Den kompletten Text der Förderrichtlinien finden sie auf unserer Homepage.
Hier finden sie zudem die Anträge für Fördermittel im Bereich soziales Engagement und Altenhilfe.
Für weitere Informationen können sich Interessierte auch gerne an Christiane Wilk, Tel. 02391/923187 wenden.