Ratsmitglieder mit gemeinsamen politischen Zielvorstellungen können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Nach der Gemeindeordnung NRW muss eine Fraktion aus mindestens zwei Personen bestehen.
Im Gegensatz zum einzelnen Ratsmitglied, das schwerlich die vielfältigen Informationen zur Ratsarbeit bewältigen kann, hat eine Fraktion weitaus größere Möglichkeiten, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Fraktionen erleichtern im Rat die Arbeit durch Bündelung und Entwicklung von Ideen und vor allem Entscheidungen.
Informations- und Initiativrecht
Die Fraktionen sind mit Informations- und Initiativrechten ausgestattet. Daher dürfen Sie vom hauptamtlichen Bürgermeister verlangen, dass er zu Tagesordnungspunkten vor dem Rat Stellung nimmt. Das Initiativrecht umfasst das Recht, die Einberufung des Rates und die Aufnahme von Themen in die Tagesordnung zu beantragen. In den einzelnen Fraktionen werden die Sachthemen vorbereit, sodass es in der konkreten Rats-, Ausschuss- oder Bezirksvertretungssitzung meist innerhalb einer Fraktion keine Diskussionen mehr über das Thema gibt.
Die Fraktion legt sich, selbstverständlich nach demokratischen Prinzipien, in der Regel auf eine Meinung fest. Bei abweichender Meinung ist es dem Ratsmitglied jedoch nicht verboten, die eigene Meinung zu formulieren.
Die Gemeinden sind verpflichtet, den Fraktionen Haushaltsmittel zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung zu gewähren. Diese Zuschüsse dürfen jedoch nicht der Finanzierung der Parteien und Wählergruppen dienen. Die Verwendung der Mittel ist deshalb jährlich nachzuweisen.
Die Mailadressen der Plettenberger Fraktionsvorsitzenden sind:
Fraktion | Name | |
CDU | Herr Hansmann | p.hansmann(at)cdu-plettenberg.de |
SPD | Herr Langenbach | langenbach58840(at)t-online.de |
PWG | Herr Salscheider | privat(at)kl-salscheider.de |
FDP | Herr Hellwig | hellwigfdp(at)cityweb.de |
GRÜNE | Frau Rittinghaus | katharina.rittinghaus(at)gruene-plettenberg.de |
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