Die Stadt Plettenberg ist wie alle Kommunen verpflichtet, jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen. Im Haushaltsplan sind alle Erträge und Aufwendungen dargestellt. Die Darstellung erfolgt systematisch nach Produkten (Fragestellung: In welchem Bereich sind Aufwand und Ertrag angefallen?) und innerhalb der Produkte nach Sachkonten (Fragestellung: Welche Art von Aufwand oder Ertrag ist angefallen?). Ziel ist es, dass der Haushaltsplan in Aufwand und Ertrag ausgeglichen ist. Er ist das finanzielle Steuerungsinstrument für das nachfolgende Jahr und wird vom Rat der Stadt Plettenberg beschlossen.
Haushaltsplan 2024
• Haushaltsplan 2024
Haushaltsplan 2023
• Haushaltsplan 2023
Das Gegenstück zum Haushaltsplan ist der Jahresabschluss. Hier werden die Aufwendungen und Erträge dargestellt, die im Vorjahr tatsächlich angefallen sind. Dabei werden sie den Planwerten aus dem Haushaltsplan des betreffenden Jahres gegenüber gestellt.
Seit 2010 ist jede Kommune zudem verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dabei werden die Aufwendungen und Erträge des Vorjahres der Stadt Plettenberg nicht getrennt betrachtet, sondern zusammen mit den wichtigsten Beteiligungen der Stadt (Stadtwerke GmbH, Aqua Magis GmbH, Plettenberger KulTourGmbH). Dadurch wird die wirtschaftliche Gesamtlage des „Konzerns Stadt“ deutlich.
Beteiligungsbericht 2020
• Beteiligungsbericht 2020
Gesamtabschluss 2018:
• Gesamtabschluss 2018
• Beteiligungsbericht 2018
• Mitglieder des Rates der Stadt Plettenberg 2018
(Angaben nach § 95 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen)
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