Die Stadt Plettenberg ist wie alle Kommunen verpflichtet, jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen. Im Haushaltsplan sind alle Erträge und Aufwendungen dargestellt. Die Darstellung erfolgt systematisch nach Produkten (Fragestellung: In welchem Bereich sind Aufwand und Ertrag angefallen?) und innerhalb der Produkte nach Sachkonten (Fragestellung: Welche Art von Aufwand oder Ertrag ist angefallen?). Ziel ist es, dass der Haushaltsplan in Aufwand und Ertrag ausgeglichen ist. Er ist das finanzielle Steuerungsinstrument für das nachfolgende Jahr und wird vom Rat der Stadt Plettenberg beschlossen.
Haushaltsplan 2025
• Haushaltsplan 2025
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