Das Gebiet der Stadt Plettenberg wird von unzähligen Straßen durchzogen. Straßenbaulastträger und somit zuständig für Ausbau und Unterhaltung, ist nicht in jedem Fall die Stadt. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden von anderen Behörden betreut. Bei Gehwegen und Straßenbeleuchtung verbleibt die Zuständigkeit bei der Stadt.
Während für den erstmaligen endgültigen Ausbau von Straßen Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Plettenberg gegenüber dem Anlieger erhoben werden, übernimmt aufgrund einer inzwischen erfolgten Gesetzesänderung das Land NRW den Kostenanteil der Anlieger bei der dem Grunde nach beitragspflichtigen Erneuerung oder Verbesserung von Straßen. Damit entfallen für den Anlieger Beiträge nach dem Straßenausbaubeitragsrecht. Bei allen Ausbauvorhaben muss zunächst für jede Straße einzeln geprüft werden, ob eine Beitragspflicht durch die Baumaßnahme entsteht. Beiträge werden unter anderem für Einrichtungen der Oberflächenentwässerung (Anteil am Kanal, Straßenabläufe und Rinnen) sowie für die Herstellung der Fahrbahn / Gehwege / Parkspuren / Beleuchtung / Straßenbegleitgrün erhoben.
Erschließungsbeiträge werden nach den tatsächlichen Baukosten (Endabrechnung) ermittelt und in der Regel zwei bis drei Jahren nach Beendigung der Baumaßnahme per Beitragsbescheid an die Anlieger versandt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Beiträge vorab in Form eines Ablösevertrages zu begleichen. Hier dient die vorkalkulierte Abrechnungssumme als Ausgangswert. Nachträgliche Kostenänderungen (Steigerungen oder Senkungen) können dann nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Ablösevertrag kann nur bis zum Abnahmetermin der fertiggestellten Straße geschlossen werden, ein späterer Vertragsabschluss ist nicht möglich. Bei städtischen Neubaugebieten ist eine vorherige Ablösung der Beitragsschuld im Regelfall obligatorisch.
Im Vorfeld einer dem Grunde nach beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahme werden die Anlieger in der Regel im Vorfeld in Form einer Anliegerversammlung über die gesamte Baumaßnahme und der voraussichtlichen Beitragshöhe informiert. In der Anliegerversammlung wird ein Ausbauentwurf vorgestellt und mit den Anliegern diskutiert. Es besteht hier die Möglichkeit, Anregungen und Verbesserungen vorzuschlagen, die, falls mehrheitlich befürwortet und umsetzbar sind, in die Ausbaupläne übernommen werden.
Die Maßnahmen werden im Straßen- und Wegenetzkonzept der Stadt Plettenberg beschrieben und durch den Rat beschlossen.
Das Programm unterliegt einer laufenden Aktualisierung, die sich aufgrund verschiedener Einflüsse ergibt. Straßen und Kanäle werden durch regelmäßige Befahrungen geprüft. Aufgrund der Ergebnisse kann es zu einer Verschiebung der Maßnahmen innerhalb der Ausbauliste beziehungsweise zu Ergänzungen kommen.
Die angegebenen Baujahre sind geplante voraussichtliche Ausführungszeiten. Die genauen Durchführungszeiträume sind von unterschiedlichsten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel Änderungen infolge Kanaluntersuchungen, vorhandenes Baurecht, Grunderwerb, Mittelbereitstellung, usw.
Das aktuelle Straßen- und Wegenetzkonzept für die Jahre 2021 – 2024 finden Sie hier.
Sie finden über die nachfolgenden Links eine Auswahl von Baumaßnahmen, für deren Ausführung ein längerer Zeitraum vorgesehen und mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist.
Auf den folgenden Seiten werden Maßnahmen dargestellt, die sich in der Vorbereitungsphase befinden. In der Regel hat bereits eine Anliegerversammlung stattgefunden, in der Planunterlagen und Anliegerkosten erläutert wurden. Die Seiten dienen den Anliegern zur weiteren Information, in denen das Protokoll der Anliegerversammlung nachgelesen und Pläne eingesehen werden können.