Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Internetseite

„Diese Erklärung kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach.

Die Stadt Plettenberg hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Internetseite und seine Unterkapitel.“

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

„Diese Internetseite ist mit den Anforderungen gemäß BITV NRW derzeit nicht komplett vereinbar.“

Nicht barrierefreie Inhalte

„Es gibt derzeit einige Services und Seiten, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen. Weiterhin sind nicht alle Links, Bilder, Geo-Daten und Karten barrierefrei eingebunden. Einige Inhalte im PDF-Format sind noch nicht barrierefrei gestaltet.

Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache liegen derzeit noch nicht vor.

Diese Internetseite erfährt in unserem Qualitätssicherungsprozess stetige Verbesserungen hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit. Da es sich um viele hundert Dateien bzw. Seiten handelt, die es zu optimieren gilt, wird die Anpassung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung aller vorhandenen bekannten Barrieren.“

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

„Diese Erklärung wurde am 15.11.2021 erstellt.“

Kontakt

„Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie auf eine Barriere unserer Internetseite stoßen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung per E-Mail an post@plettenberg.de. 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Telefon: (0211) 855-3451. E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.“