Sie planen den Neubau oder bauliche Veränderungen an Carports, Garagen oder Häusern? In dem Zusammenhang werden oft eine zusätzliche Bordsteinabsenkung oder Baugrube für Ver- und Entsorgungsleitungen benötigt.
Derartige Veränderungen oder bauliche Tätigkeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum berühren, müssen VOR Baubeginn mit dem Sachgebiet Planen und Bauen abgestimmt und beantragt werden. Bitte wenden Sie sich bei derartigen Bauvorhaben an nebenstehende Ansprechpartner und vereinbaren ein Ortstermin, bei dem weitere Einzelheiten besprochen werden. Anträge können formlos - auch gern per E-Mail - eingereicht werden. Alternativ stehen zwei Formularhilfen zum Download für Sie bereit. Bitte beachten Sie, dass bei Antragstellung jeder Aufbruch gesondert auf einem Lageplan gekennzeichnet und als Anlage einzureichen ist.
WICHTIG!!!
Für die Bauausführung sind bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum NUR in der zuständigen Handwerksrolle eingetragene Tiefbauunternehmen zugelassen.
Antrag auf Genehmigung eines Aufbruches im öffentlichen Verkehrsraum
Antrag auf Erlaubnis von baulichen Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Außerdem benötigen Sie eine Genehmigung für den verkehrsrechtlichen Teil (Absicherung, Beschilderung) durch das Sachgebiet Brandschutz und Rettungswesen, Straßenverkehr und Umwelt.
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