Wolfgang
Barbara
Sachbearbeiter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Jessica
Meiritz
Sachbearbeiterin
Karsten
Zedel
Sachbearbeiter
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Gebäuden und baulichen Anlagen bedarf grundsätzlich der Baugenenehmigung, soweit im Gesetz nicht etwas anderes geregelt ist.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bauvorschriften, Formularen, einzureichenden Unterlagen und Genehmigungsabläufen finden Sie auf der ständig aktualisierten Internetseite https://www.bauportal.nrw/.
Die aktuellen Antragsformulare finden Sie hier.
Ob eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben notwendig ist, können Sie im Rahmen einer Bauberatung prüfen lassen. Gerne beraten wir Sie auch zu anderen baurechtlichen Fragestellungen.
Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ ("Bautätigkeitsstatistik-Online)" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Die Gebühr richtet sich nach Art und Größe der baulichen Anlage und beträgt mind. 50,--€.
Die erforderlichen Unterlagen können im Bauantragsformular (s. Formulare) eingesehen werden. Exemplarisch seien aufgeführt:
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.