Aufgaben der Bauordnung:
• Bearbeitung der Baugesuche und Erteilung der Baugenehmigungen
• Durchführung von Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen
• Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten
• Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten
• Beratung der Bauherren
Wozu, wie, wann und wo bekommen Sie bei uns Informationen?
• Bei aktuellen Baugesuchen
Jeder Nachbar kann Akteneinsicht zu laufenden Bauvorhaben erhalten, soweit es der Datenschutz zulässt. Hierzu können die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Auskünfte geben.
• Beim eigenen Haus
Hauseigentümer/innen und deren Bevollmächtigte (Architekten, Makler, Notare, usw.) können zum Beispiel bei geplanten Umbaumaßnahmen in ihre Hausakte Einsicht nehmen. Kopien können gegen Gebühr gefertigt werden.
• Bei Baudenkmälern
Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer können bei der Unteren Denkmalbehörde Informationen über die erlaubnispflichtigen Maßnahmen und Förderprogramme erhalten.
• Als Straßenanlieger
Eigentümer/innen und Kaufinteressenten können Auskünfte erhalten, ob noch Beiträge für bestimmte Grundstücke zu erwarten sind.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.