Bauvoranfrage

Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie zum Beispiel die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens klären.

Eine Bauvoranfrage muss nicht zwingend durch einen Architekten erfolgen.

Dieser Vorbescheid gilt 2 Jahre, das heißt, die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50,00 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.

Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind:

- Vordruck Antrag auf Vorbescheid  

- die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug
   aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der
   Deutschen Grundkarte), 

- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als
   1:500 mit Eintragung des Bauvorhabens,

- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt,
   Ansicht) im Maßstab 1:100, soweit vorhanden
   beziehungsweise geplant und für die
   Beantwortung der Fragestellung relevant,

- die Baubeschreibung oder eine formlose
   Beschreibung des geplanten Vorhabens,
   insbesondere im Hinblick auf die eigentliche
   Fragestellung.

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