Landtagswahl
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten für die Volksvertretung und das wichtigste Gesetzgebungsorgan des Landes Nordrhein-Westfalen, den Landtag, für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 16 Jahren, die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen.
Die nächste Landtagswahl findet am 25.04.2027 statt.
Rechtsgrundlagen:
Landeswahlgesetz
Landeswahlordnung
Weitere Links:
Landtagswahl in leichter Sprache
Link zur Landeswahlleitung
Frühere Wahlergebnisse
Mitteilungen zur Landtagswahl 2022:
Pressemitteilung zu den Wahlbenachrichtigungen
Pressemitteilung zur repräsentativen Wahlstatistik
Pressemitteilung zum Wahlsonntag
Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und zur Erteilung von Wahlscheinen
Wahlbekanntmachung
Bundestagswahl
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“: Das legt Artikel 20 des Grundgesetzes fest. Die Volksvertretung übernimmt der Deutsche Bundestag als alle vier Jahre direkt von volljährigen deutschen Staatsbürgern gewähltes Parlament.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen. Zu den Wahlberechtigten gehören auch die sogenannten "Auslandsdeutschen". Sie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die letzte Wahl zum Deutschen Bundestag fand am 23.02.2025 statt. Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich im Winter 2029 statt.
Rechtsgrundlagen:
Bundeswahlgesetz
Bundeswahlordnung
Weitere Links:
Link zur Bundeswahlleiterin
Frühere Wahlergebnisse seit 2009
Informationen und Downloads unter anderem für Wahlbewerber
Informationen für Auslandsdeutsche
Europawahl
Das Europaparlament stellt das derzeit größte multinationale Parlament der Welt dar. Mitglieder sind Vertreter und Vertreterinnen der Europäischen Union, die für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger und -bürgerinnen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen.
Die letzte Europawahl fand am 09.06.2024 statt. Die nächste Europawahl findet voraussichtlich im Frühjahr 2029 statt.
Rechtsgrundlagen:
Europaabgeordnetengesetz
Bundeswahlgesetz
Europawahlgesetz
Europawahlordnung
Weitere Links:
Link zur Bundeswahlleiterin
Informationen und Antrag für Auslandsdeutsche
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Anträgen
Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen werden die Landrätin/der Landrat, der Kreistag, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister sowie der Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Für diese Wahlen sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, die mindestens seit 16 Tagen im Wahlgebiet wohnen.
Die nächsten Wahlen finden voraussichtlich im Herbst 2030 statt, eine mögliche Stichwahl zwischen den zwei Landrats- sowie zwei Bürgermeisterkandidaten mit den meisten Stimmen zwei Wochen danach.
Wahlleiter: Bürgermeister Beßler
Bekanntmachungen der Stadt Plettenberg zur Kommunalwahl 2025:
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Zugelassene Wahlvorschläge
Eintragung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/innen in das Wählerverzeichnis
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wahlbekanntmachung
Rechtsgrundlagen:
Kommunalwahlgesetz
Kommunalwahlordnung
Weitere Links:
Link zur Landeswahlleitung
Frühere Wahlergebnisse