Nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind zuständige Behörden - dazu zählt auch die Stadt Plettenberg - dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und diesen regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben. Der Rat der Stadt Plettenberg hat zuletzt in seiner Sitzung am 02.07.2024 die neueste Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird der Umgebungslärm betrachtet, dem Menschen ausgesetzt sind. Dabei handelt es sich um unerwünschte Geräusche im Freien, beispielsweise verursacht durch Lärm von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr oder Industriebetrieben. Ziel ist es, Belästigungen und gesundheitsschädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern und zu mindern.
Berücksichtigt werden dabei die in den Lärmkartierungen festgestellten Bereiche mit einer erhöhten Lärmbelastung durch den Straßenverkehr. Im Plettenberger Stadtgebiet werden die Bereiche in der Nähe der L697, L561 und eines Teilbereiches der B236 vom Ortsteil Ohle bis Teindeln berücksichtigt.
Den aktuellen Lärmaktionsplan können Sie unten herunterladen.