Akteneinsicht im Baugenehmigungsverfahren

Lagepläne, Ansichten und ggf. Schnitte des Bauvorhabens können eingesehen werden, soweit deren Kenntniss zur Geltungsmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Das Recht auf Akteneinsicht ist jedoch hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten durch das Datenschutzgesetz NRW beschränkt.

Nachweis des berechtigten Interesses.

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