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Abbruchgenehmigung


Der Abbruch bestehender baulichen Anlagen ist grundsätzlich Genehmigungspflichtig, soweit im Gesetz keine Ausnahmen geregelt sind. 

Wollen Sie einen Abbruch genehmigen lassen? Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns an bauordnungsamt(at)plettenberg.de

Die Gebühr richtet sich nach umbauten Raum, der abgerissen werden soll, und beträgt je abzureißender baulichen Anlage mindestens 50,00 €.

  • Bauantrag
  • Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
  • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
  • Alte Genehmigungs- oder Bestandspläne
  • Angaben zum umbauten Raum
  • Erhebungsbogen für Bauabgang
Baugenehmigung für den Abbruch baulicher Anlagen, Abbruch, Abriss