Der Abbruch bestehender baulichen Anlagen ist grundsätzlich Genehmigungspflichtig, soweit im Gesetz keine Ausnahmen geregelt sind.
Wollen Sie einen Abbruch genehmigen lassen? Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns an bauordnungsamt(at)plettenberg.de.
o Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
o Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Bauantrag
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
- Alte Genehmigungs- oder Bestandspläne
- Angaben zum umbauten Raum
- Erhebungsbogen für Bauabgang
Die Gebühr richtet sich nach umbauten Raum, der abgerissen werden soll, und beträgt je abzureißender baulichen Anlage mindestens 50,00 EUR.
Der Abbruch bestehender baulichen Anlagen ist grundsätzlich Genehmigungspflichtig, soweit im Gesetz keine Ausnahmen geregelt sind.
Wollen Sie einen Abbruch genehmigen lassen? Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns an bauordnungsamt(at)plettenberg.de.
o Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
o Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Bauantrag
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
- Alte Genehmigungs- oder Bestandspläne
- Angaben zum umbauten Raum
- Erhebungsbogen für Bauabgang
Die Gebühr richtet sich nach umbauten Raum, der abgerissen werden soll, und beträgt je abzureißender baulichen Anlage mindestens 50,00 EUR.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Helena
Günther
Sachbearbeiterin
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-217
- Fax
- 02391/923-181
- h.guenther@plettenberg.de
Friederike
Hoffmann
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391 923-209
- Fax
- 02391/923-128
- f.hoffmann@plettenberg.de
Karsten
Zedel
Sachbearbeiter
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-220
- Fax
- 02391/923-181
- k.zedel@plettenberg.de
Abbruchgenehmigung
Der Abbruch bestehender baulichen Anlagen ist grundsätzlich Genehmigungspflichtig, soweit im Gesetz keine Ausnahmen geregelt sind.
Wollen Sie einen Abbruch genehmigen lassen? Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns an bauordnungsamt(at)plettenberg.de.
Die Gebühr richtet sich nach umbauten Raum, der abgerissen werden soll, und beträgt je abzureißender baulichen Anlage mindestens 50,00 €.
- Bauantrag
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
- Alte Genehmigungs- oder Bestandspläne
- Angaben zum umbauten Raum
- Erhebungsbogen für Bauabgang
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