Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Teilung unbebauter bzw. nicht bebaubarer Grundstücke ist genehmigungsfrei.
Die Antragsstellung erfolgt durch eine/n öffentlich bestelllte/n Vermessungsingenieur/-in.
Erforderlich sind:
- Amtlicher Lageplan in mind. 3-facher Ausfertigung
Je gebildetes bebautes Grundstück: 50 bis 500 Euro
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Helena
Günther
Sachbearbeiterin
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-217
- Fax
- 02391/923-181
- h.guenther@plettenberg.de
Friederike
Hoffmann
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391 923-209
- Fax
- 02391/923-128
- f.hoffmann@plettenberg.de
Karsten
Zedel
Sachbearbeiter
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-220
- Fax
- 02391/923-181
- k.zedel@plettenberg.de
Grundstücksteilung
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Teilung unbebauter bzw. nicht bebaubarer Grundstücke ist genehmigungsfrei.
Je gebildetes bebautes Grundstück: 50 bis 500 Euro
Die Antragsstellung erfolgt durch eine/n öffentlich bestelllte/n Vermessungsingenieur/-in.
Erforderlich sind:
- Amtlicher Lageplan in mind. 3-facher Ausfertigung
-
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