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Sachbearbeiter
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Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Teilung unbebauter bzw. nicht bebaubarer Grundstücke ist genehmigungsfrei.
Je gebildetes bebautes Grundstück: 50 bis 500 Euro
Die Antragsstellung erfolgt durch einen öffentlich bestelllten Vermessungsingenieur / einer öffentlich bestellten Vermesungsingenieurin.
Erforderlich sind: