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Bauantrag / Baugenehmigung
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Gebäuden und baulichen Anlagen bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit im Gesetz nicht etwas anderes geregelt ist.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bauvorschriften, Formularen, einzureichenden Unterlagen und Genehmigungsabläufen finden Sie auf der ständig aktualisierten Internetseite https://www.bauportal.nrw/.
Die aktuellen Antragsformulare finden Sie hier.
Ob eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben notwendig ist, können Sie im Rahmen einer Bauberatung prüfen lassen. Gerne beraten wir Sie auch zu anderen baurechtlichen Fragestellungen.
Wollen Sie ein Carport, eine Garage oder einen Abstellraum bauen und wissen nicht, wie Sie den Bauantrag dazu stellen?
Dieses Merkblatt erklärt Ihnen einfach und mit Beispielen, was Sie für den Bauantrag benötigen und beachten müssen.
Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ ("Bautätigkeitsstatistik-Online)" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Die Gebühr richtet sich nach Art und Größe der baulichen Anlage und beträgt mind. 50,--€.
Die erforderlichen Unterlagen können im Bauantragsformular (s. Formulare) eingesehen werden. Exemplarisch seien aufgeführt:
- Bauantrag
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500 (
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
- Angaben GRZ, GFZ und evtl. BMZ
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
- Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung, Stellplatznachweis, etc.
- Nachweise der Standsicherheit und des Wärme- und Schallschutzes
- Erhebungsbogen zur Bautätigkeit
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
Ihre Ansprechpersonen
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