Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Derya
Karacan
Sachbearbeiterin
keine
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Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
keine
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Sabine
Hoitz
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
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Sperr-Hotline Rufnummer 116 116 - jederzeit gebührenfrei erreichbar
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Ein Besuch im Sachgebiet "Bürgerservices" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.
Nutzen Sie gerne vorrangig auch weitere Online-Dienste und -Formulare auf unserer
Homepage und unserem Service-Portal. Vielen Dank!
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Sollten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass (oder Kinderreisepass) verloren haben, sollten Sie diesen sofort über die o. g. Rufnummer sperren lassen. Bitte melden Sie diesen Verlust auch umgehend der Meldebehörde. Hierfür vereinbaren Sie bitte wie oben angegeben einen verbindlichen Termin.
Ihr persönliches Erscheinen ist deshalb wichtig, weil Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit zeitgleich mit Ihrer Verlustmeldung einen neuen (und falls notwendig auch vorläufigen) Personalausweis beantragen müssen. Deshalb wählen Sie in der Online-Terminvergabe bitte “1 Personalausweis beantragen” aus.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass es bei Grenzkontrollen immer wieder zu Problemen mit gesperrten Ausweisdokumenten kommt, die "... aufgrund einer Verlustmeldung ausgeschrieben wurden und daher in der weltweit genutzten INTERPOL-Datenbank 'Stolen and Lost Travel Documents / SLTD' enthalten sind".
Sollten Sie Ihr verlorenes Ausweisdokument wiederfinden, sind Sie verpflichtet, dieses schnellstmöglich im Sachgebiet “Bürgerservices” abzugeben und ggf. die Verlustmeldung zurückzunehmen, weil laut Ministerium davon auszugehen ist, "... dass mit einer sofortigen weltweiten Löschung der Seriennummer in den Sachfahndungsdateien NICHT gerechnet werden kann."
In diesem Fall kontaktieren Sie uns ausnahmesweise bitte telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren. Vielen Dank!
WICHTIGER HINWEIS BEI VERLUST IHRES PERSONALAUSWEISES / REISEPASSES
Um zu verhindern, dass mit Ihrem als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument z. B. widerrechtlich ein Konto eröffnet oder ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen wird, senden Sie bitte unbedingt sowohl die Verlustmeldung Ihrer Meldebehörde, als auch die Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Anzeige (beides unter Angabe der Ausweis-/Passnummer) an die SCHUFA.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hierfür zur Auswahl:
Per eMail: dokumente@schufa.de
Per Post an: SCHUFA Holding AG
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Per Telefon: 0611 92780
Link zur
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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