Verlustmeldung von Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass

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Sperr-Hotline Rufnummer 116 116 - jederzeit gebührenfrei erreichbar
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Ein Besuch im Sachgebiet "Bürgerservices" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.

Nutzen Sie gerne vorrangig auch weitere Online-Dienste und -Formulare auf unserer
Homepage und unserem Service-Portal. Vielen Dank!
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Sollten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass (oder Kinderreisepass) verloren haben, sollten Sie diesen sofort über die o. g. Rufnummer sperren lassen. Bitte melden Sie diesen Verlust auch umgehend der Meldebehörde. Hierfür vereinbaren Sie bitte wie oben angegeben einen verbindlichen Termin.

Ihr persönliches Erscheinen ist deshalb wichtig, weil Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit zeitgleich mit Ihrer Verlustmeldung einen neuen (und falls notwendig auch vorläufigen) Personalausweis beantragen müssen. Deshalb wählen Sie in der Online-Terminvergabe bitte “1 Personalausweis beantragen” aus.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass es bei Grenzkontrollen immer wieder zu Problemen mit gesperrten Ausweisdokumenten kommt, die "... aufgrund einer Verlustmeldung ausgeschrieben wurden und daher in der weltweit genutzten INTERPOL-Datenbank 'Stolen and Lost Travel Documents / SLTD' enthalten sind".

Sollten Sie Ihr verlorenes Ausweisdokument wiederfinden, sind Sie verpflichtet, dieses schnellstmöglich im Sachgebiet “Bürgerservices” abzugeben und ggf. die Verlustmeldung zurückzunehmen, weil laut Ministerium davon auszugehen ist, "... dass mit einer sofortigen weltweiten Löschung der Seriennummer in den Sachfahndungsdateien NICHT gerechnet werden kann."
In diesem Fall kontaktieren Sie uns ausnahmesweise bitte telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren. Vielen Dank!

WICHTIGER HINWEIS BEI VERLUST IHRES PERSONALAUSWEISES / REISEPASSES

Um zu verhindern, dass mit Ihrem als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument z. B. widerrechtlich ein Konto eröffnet oder ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen wird, senden Sie bitte unbedingt sowohl die Verlustmeldung Ihrer Meldebehörde, als auch die Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Anzeige (beides unter Angabe der Ausweis-/Passnummer) an die SCHUFA.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hierfür zur Auswahl:

Per eMail:       dokumente@schufa.de

Per Post an:    SCHUFA Holding AG
                       Postfach 10 34 41
                       50474 Köln

Per Telefon:    0611 92780

  • die Verlustmeldung an sich ist gebührenfrei
     
  • über die entstehenden Kosten für die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes nach Verlust informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage unter den Dienstleistungen "Personalausweis" und “Reisepass
  • notwendige Unterlagen für die Neubeantragung nach Verlust eines Ausweisdokumentes siehe unter den Dienstleistungen "Personalausweis" und “Reisepass

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-163 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-168 02391/923-166
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