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Befreiung von der Ausweispflicht


Wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr selbst ein Ausweisdokument beantragen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausweispflicht befreit werden. Welche Voraussetzungen gelten um eine Befreiung zu beantragen, finden Sie im nachstehenden Formular unter Punkt 3 – Begründung (z.B. eine dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus oder Pflegeheim usw.).

Wichtiger Hinweis:
Ein gültiges Ausweisdokument ist unter anderem für Bankgeschäfte und Erbfälle zwingend erforderlich. Bitte klären Sie vor der Antragstellung, ob Sie in einer solchen Situation sind, da die Befreiung diese Unterlagen ersetzt.


Bitte beantragen Sie die Befreiung von der Ausweispflicht mit dem hinterlegten Formular und fügen Sie dem Antrag alle angegebenen notwendigen Unterlagen bei. Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail schicken an: buergerservices(at)plettenberg.de. Das Formular erhalten Sie außerdem im Rathaus an der Info - gerne schicken wir es Ihnen auf telefonische Anfrage auch zu.

Eine Beantragung auf Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • geeigneter Nachweis in Kopie (z.B. Pflegegeldbescheid, ärztliches Attest über die Immobilität) oder eine entsprechende Glaubhaftmachung einer/eines nahen Angehörigen
  • ggf. Kopie des Ausweisdokumentes der Person, die den Befreiungsantrag stellt (sofern die betroffene Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist)

 

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-163 02391/923-166 Details
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

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