Kinderreisepass

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Eine Vorsprache im Sachgebiet "Einwohnermeldewesen" ist nur noch mit festem Termin möglich.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe. Hierüber können Sie bis zu 6 Wochen im Voraus einen verbindlichen Termin buchen. Zur Terminbestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit allen für Sie wichtigen Informationen wie z. B. notwendige Unterlagen und Ihre Referenz-Nr. (T1234)

Melden Sie sich zu Ihrem Termin zuerst an der Info des Rathauses und halten bitte unbedingt Ihre Referenz-Nr. bereit. Nehmen Sie im Wartebereich des Sachgebietes "Einwohnermeldewesen" Platz. Dort werden Sie über den Monitor am Pfeiler mit Ihrer Referenz-Nr. aufgerufen.

Bitte benutzen Sie auch vorrangig unsere sonstigen Online-Dienste und -Formulare, sofern es möglich ist. Vielen Dank!
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Als Reisedokument kann für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Dieser ist bei Auslandsreisen auch für Säuglinge notwendig.

Zur  Beantragung sollten grundsätzlich beide Elternteile, sowie das Kind selbst (egal wie alt) persönlich anwesend sein. In Ausnahmefällen kann zusätzlich zur Unterschrift der/des anwesenden Sorgeberech-tigten, welche/r den Kinderreisepass zusammen mit dem Kind beantragt, die Zustimmungserklärung der/des nicht anwesenden Sorgeberechtigten ausreichen, wenn eine Kopie deren/dessen gültigen Ausweises/Passes vorgelegt wird.

Zum 01. Januar 2021 änderte sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Diese werden jetzt ausschließlich mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.

Während dieser Gültigkeitsdauer kann ein Kinderreisepass verlängert bzw. aktualisiert werden. Auch eine Verlängerung / Aktualisierung hat nur noch eine maximale Gültigkeit von einem Jahr, ist aber mehrfach möglich. Für Verlängerungen ist immer ein neues, aktuelles Foto nötig! Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein Kinderreisepass nicht mehr verlängert werden.

Die bis einschließlich 31.12.2020 ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Die Gültigkeit eines Kinderreisepasses endet immer mit Vollendung des 12. Lebensjahres.

Hinweis

Bitte überlegen Sie für sich im Vorfeld der Beantragung, ob es evtl. sinnvoll ist, für Ihr Kind an Stelle des Kinderreisepasses einen Personalausweis oder Reisepass ausstellen zu lassen. Diese Ausweisdokumente haben für Kinder und Jugendliche eine Gültigkeit von 6 Jahren. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Kind während dieser Zeit auf dem Foto eindeutig zu erkennen ist.

 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten
Zahlung per EC-Cash ist möglich und ausdrücklich erwünscht

  • 13,00 € Neuausstellung eines Kinderreisepasses
  •   6,00 € Verlängerung / Aktualisierung eines (noch gültigen) Kinderreisepasses
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bisheriger Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
    (aktuelles Aussehen und/oder nicht älter als 6 Monate bei Neuausstellung!)
  • Ausweise (oder Pässe) beider Elternteile
  • Unterschrift beider Elternteile
    (oder Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils + Kopie des Ausweises)
  • Unterschrift des Kindes (ab einem Alter von 10 Jahren)
  • liegen bei Antragstellung die Unterschriften beider Elternteile vor, kann der Kinderreisepass direkt ausgehändigt werden

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin meldeamt@​plettenberg.de 02391/923-168 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sachbearbeiterin meldeamt@​plettenberg.de 02391/923-164 02391/923-166
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