eID-Funktion des Personalausweises

(und des elektronischen Aufenthaltstitels)


Mit dem in Ihrem Personalausweis (oder Aufenthaltstitel) integrierten Chip können Sie sich im Internet elektronisch ausweisen. Zunehmend mehr werden auch Behördendienste digital angeboten, wofür Sie diese eID-Funktion zwingend benötigen. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter Online-Ausweisen mit Ausweiskarte sowie unter dem Thema “BundID”.


eID-Funktion aktivieren / PIN neu setzen 

Möchten Sie die eID-Funktion Ihres Ausweises aktivieren oder müssen Sie Ihre PIN-Nummer neu setzten lassen, weil Sie diese nicht mehr zur Verfügung haben, so können Sie beides im Sachgebiet “Bürgerservices” erledigen. Buchen Sie sich hierfür bitte über die Online-Terminvergabe einen entsprechenden Termin und bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Hinweis:
Die Aktivierung der eID-Funktion sowie das Neusetzen Ihrer PIN-Nummer kann auch durch eine unzuständige Behörde (z. B. am Zweitwohnsitz) erfolgen.
 

  • gebührenfrei
  • Personalausweis zwingend erforderlich
PIN-Nummer für Personalausweis