Das Land Nordrhein-Westfalen hat im April 2023 das Förderprogramm „Zukunft.Innenstadt.Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Nordrhein-Westfälischen Innenstädte und Ortsteilzentren mithilfe verschiedener Fördermaßnahmen zur Multifunktionalität sowie Klima- und Generationengerechtigkeit auszurichten und sie dadurch wieder mehr zu stärken und zu beleben.
Der Stadt Plettenberg ist es ein Anliegen, diesen Zweck zu unterstützen. Deshalb wurden Fördermittel zur Förderung der Anmietung von Leerständen aus diesem Programm beantragt und durch das Land Nordrhein-Westfalen bewilligt. Interessierte können von nun an eine Förderung der Anmietung von Leerständen bei der Stadt Plettenberg beantragen.
Was ist dabei zu beachten? Antworten dazu finden Sie unten.
Gefördert wird die Nachnutzung von Leerständen oder Räumlichkeiten, denen ein Leerstand droht, um mehr Kundenverkehr in die Innenstadt zu bringen und sie dadurch zu beleben. Die Räumlichkeiten müssen sich im Erdgeschoss befinden.
Die Stadt Plettenberg mietet dazu ein Ladenlokal bei einer Eigentümerin oder einem Eigentümer zu 70 % der zuletzt bekannten Kaltmiete (Altmiete) an und vermietet diese Räumlichkeiten an eine Interessentin oder einen Interessenten zu 20 % der Altmiete für eine Nachnutzung unter.
Hier ein Rechenbeispiel:
Sie wollen eine kleine Gastronomie in einem Leerstand eröffnen. Die zuletzt bekannte Kaltmiete (Altmiete) betrug 1.000 €.
Die Stadt Plettenberg mietet den Leerstand zu 70 % der Altmiete an. In diesem Beispiel mietet die Stadt Plettenberg den Leerstand zu 700 € an.
Sie mieten den Leerstand nun als Untermieter bei der Stadt zu 20 % der Altmiete, also 200 €, an.
Die Laufzeit dieses Mietverhältnisses beträgt 24 Monate und läuft spätestens zum 31.12.2026 aus.
Die Förderung beschränkt sich auf den innerstädtischen Konzentrationsbereich. Die Förderung ist auf eine Mietfläche von 300 qm begrenzt.
Der/die Leerstandseigentümer/in muss bereit sein, seinen/ihren Leerstand zu maximal 70 % der zuletzt verlangten Kaltmiete an die Stadt Plettenberg zu vermieten.
Die Anmietung eines leerstehenden Ladenlokals durch die Stadt Plettenberg ist auf max. 2 Jahre begrenzt (Förderung befristet bis 31.12.2026).
Nach Ablauf des Förderzeitraums laufen die Mietverträge der Stadt Plettenberg mit dem/der Leerstandseigentümer/in und Ihnen aus. Danach steht Ihnen frei, mit dem/der Eigentümer/in einen neuen Mietvertrag zu selbst ausgehandelten Bedingungen zu schließen.
Förderanträge können mithilfe des Antragsformulares entweder postalisch an
Stadt Plettenberg
-Bauverwaltung-
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
oder per E-Mail an m.may(at)plettenberg.de gesendet werden.
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Herr Henkenberens von Schade Immobilien berät Sie gerne und unterstützt bei der Vermittlung:
Schade Immobilien GmbH
Herscheider Straße 12
58840 Plettenberg
02391 60224-22
• Einzelhandels-Startups (Popup-Stores) und Gastronomie-Startups
• Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
• Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte zur Förderung der lokalen/regionalen Vermarktung
• Angebot von Lieferservices/Verteilstationen
• Showrooms des Handels
• kulturwirtschaftliche Nutzungen (bspw. Kunst oder Musik)
• bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen, Co-Working etc.)
• Bildungsangebote und Kinderbetreuung
• Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Fahrradabstellflächen, E-Ladestationen)
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Auch andere frequenzbringende Angebote sind denkbar.
Sollten Sie feststellen, dass sich ihr Geschäft innerhalb des Förderzeitraums für die Miete nicht als tragfähig erweist, haben Sie die Möglichkeit, den Mietvertrag im Rahmen der üblichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu kündigen.
Die Stadt Plettenberg regelt in den Mietverträgen mit dem Eigentümer/der Eigentümerin nur die Zahlung der Nettokaltmiete. Alle weiteren üblicherweise aus einem Mietverhältnis ergehenden Rechte und Pflichten (z.b. Mietkaution, Zahlung der Nebenkosten) müssen Sie direkt mit dem Eigentümer oder der Eigentümerin des Mietobjektes in einem separaten Mietvertrag vereinbaren.