Rückstau im Kanal

Bei einem Rückstau wird Abwasser aus dem Hauptkanal in die angeschlossenen Leitungen (Hausanschlussleitungen) zurückgedrückt. Zu den häufigsten Ursachen zählen außergewöhnliche Regenereignisse, querschnittsverengende
Verstopfungen oder Pumpenausfälle.

Gemäß der Satzung der Stadt Plettenberg (§12 Abs. 3 Entwässerungssatzung) ist jeder Anschlussnehmer verpflichtet, sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen, um Schäden im oder am Gebäude und an Einrichtungsgegenständen zu verhindern.

Da Hauseigentümer für die Folgen eines Rückstauereignisses selbst aufkommen müssen und die Versicherungen eingeschränkte oder keine Entschädigungen bei nicht fachgerechter Grundstücksentwässerung leisten, kann mangelnde Vorsorge schnell teuer werden.

Der Einbau einer Rückstausicherung und die Wahl eines Produktes ist von vielen Faktoren abhängig. Ausgehend von den örtlichen Gegebenheiten, orientiert sich die Planung der Sicherungsanlagen an der DIN 1986-100, Abschnitt 13.

Aus diesen Gründen ist eine fundierte Beratung durch Fachplanerinnen und Fachplaner dringend zu empfehlen.