Der überwiegende Teil der Grundstücke im Plettenberger Stadtgebiet ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.
Einzelne Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslagen beseitigen ihre Abwässer über Kleinkläranlagen oder abflusslose Sammelgruben, da der Aufwand für einen Kanalanschluss unverhältnismäßig hoch ist.
Bei diesen Grundstücken werden die häuslichen Abwässer in einer Kleinkläranlage physikalisch, mechanisch und biologisch gereinigt und anschließend über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser oder über eine Rohrleitung direkt in einen Vorfluter eingeleitet. Alternativ dazu wird in abflusslosen Gruben das gesamte häusliche Abwasser in einem dichten Behälter gesammelt. Die Entsorgung des Klärschlammes aus den Kleinkläranlagen bzw. des gesamten Abwassers aus den abflusslosen Gruben verbleibt weiterhin in der Zuständigkeit der Stadt.
Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen sowie die Einleitung des geklärten Abwassers in das Grundwasser oder in ein Gewässer bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises beantragt werden muss.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.