Gewerbebetriebe, die vorbehandlungspflichtiges Abwasser in den öffentlichen Kanal einleiten, nennt man Indirekteinleiter. Abwasser aus industrieller Nutzung ist oft produktionsbedingt mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigt und muss vor Einleitung in die Kanalisation behandelt werden. Andernfalls könnten Schwermetalle, Öle oder andere giftige Stoffe Schäden an den Kanalleitungen verursachen, den Betrieb der Kläranlage behindern und im schlechtesten Fall ungeklärt in ein Gewässer gelangen. Es ist daher besonders wichtig, diese gefährlichen Stoffe bereits dort zurückzuhalten, wo sie anfallen, bei dem sogenannten Indirekteinleiter.
Bundesweit wurde eine Abwasserverordnung (AbwV) erlassen, die spezielle Anforderungen für die unterschiedlichen Gewerbearten festlegt, wie das Abwasser vorzubehandeln ist. In den Anhängen dieser Verordnung sind für jeden Bereich spezielle Verfahren nach dem Stand der Technik aufgeführt, nach denen das Abwasser vorgereinigt werden muss.
Die Einleitung und die Vorbehandlung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen sind genehmigungspflichtig und bedürfen der vorherigen Prüfung und regelmäßigen Überwachung durch die zuständigen Genehmigungsbehörden (untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises oder die obere Wasserbehörde der Bezirksregierung Arnsberg).
Die Stadt Plettenberg kann im Rahmen einer Stellungnahme zum Wasserrechtsverfahren Hinweise und Auflagen zur jeweiligen Indirekteinleitung formulieren.
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