Sperrmüll (nur von Privathaushalten) wird in der Stadt Plettenberg wöchentlich und kostenlos abgefahren. Voraussetzung für eine Abfuhr ist allerdings eine rechtzeitige Anmeldung per Internet über Rathaus-online (Eingang beim ZfA drei Werktage vor Abholtermin) oder mittels der Antragskarte aus dem Abfallkalender (Eingang beim ZfA vier Tage vor Abholtermin).
Was unter den Begriff Sperrmüll fällt, beziehungsweise wo Sie welchen Abfall entsorgen können, lesen Sie bitte im Abfallkalender nach.
Als Sperrmüll zugelassen sind nur bewegliche Wohnungseinrichtungsgegenstände, definiert als privater Hausrat, der aufgrund seiner Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt.
Unter Sperrmüll fällt (siehe auch Abfallkalender):
Möbelstücke
Betten und Matratzen
Teppiche (Achtung: keine Verlegeware!)
Wäscheständer, Koffer et cetera
Kein Sperrmüll ist (siehe auch Abfallkalender):
Abbruchmaterial (Bretter, Paneele, Balken, Fenster, Türen, Badewannen, Badkeramik
Speicheröfen, Heizungsanlagen)
Autoteile, Reifen
Restabfälle in Säcken oder Kisten
Kühlgeräte und Elektrogroßgeräte werden separat abgefahren und entsorgt. Eine Anmeldung dieser Geräte erfolgt daher auch getrennt von der normalen Sperrmüllabfuhr über Rathaus-online (Eingang beim ZfA drei Tage vor Abholtermin) oder per Antragskarte aus dem Abfallkalender (Eingang beim ZfA vier Tage vor Abholtermin). Weitere Anmeldekarten sind an folgenden Stellen erhältlich:
• Information des Rathauses, Grünestraße 12
• Baubetriebshof, Am Wall 9
Mehr Tipps zum Sperrmüll, Elektrogeräten und Abfällen aus Renovierungsarbeiten finden Sie in diesem Flyer.
Hinweise zur Abfuhr:
Den beantragten Sperrmüll bitte am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr so an der Straße bereitstellen, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr weder behindert noch gefährdet wird.
Bitte stellen Sie - soweit möglich - den Sperrmüll / die Elektrogroßgeräte nicht vor dem Abfuhrtag an die Straße. Sie sind für alles verantwortlich, was damit bis zur Verladung ins Müllfahrzeug passiert! Der Verkehr darf durch den abgestellten Sperrmüll et cetera nicht behindert oder gefährdet werden.
Die Abfuhr des Sperrmülls erfolgt am Abfuhrtag bis 20.00 Uhr.
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