Es kommt schon mal vor, dass flüssige Farbe in Restmüllbehältern entsorgt wird. Das führt jedoch dazu, dass die Behältnisse durch den Entleerungsvorgang aufplatzen und die Farbe ungehindert sowohl in das Entsorgungsfahrzeug als auch auf die Straße gelangen können. Dadurch wird nicht nur die Fahrbahn und das Fahrzeug der Entsorgungsfirma in Mitleidenschaft gezogen, sondern aufgrund hoch geschleuderter Farbspritzer auch die nachfolgenden Fahrzeuge. Daher und der Umwelt zuliebe ist flüssige Farbe weder in den Restmüllbehältern noch in den Gelben und Blauen Tonnen zu entsorgen. Lösungsfreie Wand- und Deckenfarben gehört im ausgehärteten Zustand in die Restmüllbehälter, die leeren Farbeimer in die Gelben Tonnen. Darüber hinaus können flüssige Dispersionsfarben auch kostenpflichtig an den Bringhöfen abgegeben werden. Holzschutzfarbe, Lacke sowie Altöl beinhalten Schadstoffe und gehören in das Schadstoffmobil (Lacke und Altöl jedoch vorrangig zurück zum Handel).
Nähere Informationen hierzu können dem aktuellen Abfallkalender entnommen bzw. auf der Internetseite des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung www.zfa-iserlohn.de nachgelesen werden.
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