Beratung in Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung sind Krisen, die Familien nicht beenden, sondern die eine grundlegende Umgestaltung familiärer Lebensverhältnisse und Beziehungen zur Folge haben.
Das Beratungsangebot gilt Eltern und Kindern mit dem Ziel, Wege für die Bewältigung dieses Umgestaltungsprozesses zu finden.In dem Umgestaltungsprozess gilt es, für das Kind förderliche Bedingungen zu berücksichtigen und zu schaffen:
Eltern sollen lernen, ihre Probleme auf der Partnerebene von ihrer Verantwortung auf der Elternebene zu trennen und dabei die Interessen der Kinder in den Vordergrund zu stellen, Kindern soll der Zugang und die Beziehung zu beiden Elternteilen erhalten werden, ohne in Loyalitätskonflikte zu geraten, um Identifikationsmöglichkeiten mit Mutter und Vater zu erhalten, Kindern sollen Chancen zur Entwicklung eines stabilen Selbstwertes eröffnet werden,
Kindern sollten möglichst viele der unterstützenden Beziehungen und ihre vertraute Umgebung erhalten bleiben,
Kinder sollen Klarheit über den künftigen Lebensort erhalten und das Gefühl bekommen, diesen mitzubestimmen und mitgestalten zu können und damit ernst genommen zu werden.

Aufgaben der Trennungs- und Scheidungsberatung

Hilfe für Mütter und Väter, die für  Kinder oder Jugendliche zu sorgen haben, anzubieten mit dem Ziel,Wege zur Fortführung der Partnerschaft offenzuhalten undbei Entscheidung für die Trennung Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen,Beratung und Unterstützung der Eltern während des Trennungs / Scheidungsprozesses anzubieten mit dem Ziel, ein einvernehmliches Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu entwickeln, das als Grundlage für die richterliche Entscheidung über das Sorgerecht dienen kann.
Trennungs- und Scheidungsberatung begleitet und unterstützt Eltern und Kinder bei der Veränderung und Umgestaltung der familiären Beziehung und Lebensverhältnisse; sie orientiert sich an der Leitvorstellung:
Als Partner zwar getrennt - als Eltern aber in gemeinsamer Verantwortung.
Diese gemeinsame Elternverantwortung ist unabhängig von der Sorgerechtsentscheidung und dem tatsächlichen Mittelpunkt im Leben des Kindes.
Das Kindschaftsrecht hat dem Jugendamt die Verpflichtung auferlegt, Eltern, die auch nach der Scheidung ihrer Ehe weiterhin die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, über die unterstützenden Angebote der Jugendhilfe zu unterrichten.
Bei der Fortführung der gemeinsamen elterlichen Sorge wird unterschieden zwischen Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind und den Entscheidungen des täglichen Lebens.
Bei Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung wird ein Einvernehmen der Eltern vorausgesetzt. Bei Angelegenheiten, die das tägliche Leben betreffen, entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind sich überwiegend aufhält.

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können sein:
die Grundentscheidung, bei welchen Elternteil das Kind lebt / die Kinder lebenKindergarten, Schule, Ausbildung, Unterhaltsangelegenheiten, Vermögenssorge, Namensänderung, Religiöse, Erziehung, Operation, med. Sonderbehandlungen, Ausübung teurer / gefährlicher Sportarten

Entscheidungen des täglichen Lebens können sein:
Organisation des täglichen Lebens, Wahl des Wohnsitzes, Freizeitgestaltung, Teilnahme an Ferienfreizeiten, Kleidung, Behandlung leichter Erkrankungen, Gesundheitsvorsorge, Taschengeldregelung und - verwendung
Im Streitfall entscheidet bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung das Familiengericht (auf Antrag), bei Entscheidungen des täglichen Lebens der Elternteil bei dem sich das Kind überwiegend aufhält.Bei Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei unaufschiebbarer Operation kann jeder Elternteil sofort allein entscheiden.Im Gegensatz zum bisherigen Recht wird über die alleinige elterliche Sorge nur noch auf Antrag entschieden. Auch bei der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge wird das Familiengericht die Eltern anhören und konkrete Fragen zu deren Ausgestaltung und Handhabung stellen.
Um ihnen und ihren Kindern entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers gemäß § 17 KJHG in der jetzigen Konflikt- und Krisensituation ihrer Familie behilflich zu sein und sie bei der Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen, stehen ihnen kostenlos neben den Bezirkssozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern des Jugendamtes auch die nachfolgend aufgeführten Beratungsstellen zur Verfügung.

Psychologische Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Plettenberg Bahnhofstraße 25  * 58840 Plettenberg * Telefon 02391 / 954025

Beratungsstelle für Eltern.Kinder und Jugendlichedes Caritasverbandes Lüdenscheider Str. 45 * 8762 Altena * Telefon 02352 / 919320