Das Land NRW unterstützt Betroffene der im Juli entstandenen Hochwasserschäden beim Wiederaufbau öffentlicher und privater Infrastruktur.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen können Geschädigte einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere zum Wiederaufbau beschädigter Infrastruktur stellen.
Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind. Anträge können vom 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 im Online-Förderportal gestellt werden. Die Förderhöhe beträgt regelmäßig bis zu 80 %.
Zum Kreis der Antragsberechtigten gehören:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet.
Dort werden seit dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau beantwortet.
Telefonnummer: 0211/4684-4994
Servicezeiten:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Für Antragstellende hat das Land NRW einen Leitfaden für die „Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft“ veröffentlicht, um eine erste Hilfestellung auf für einen Wiederaufbau-Antrag zu geben.
Der DRK-Kreisverband Altena-Lüdenscheid e.V. und der DRK-Stadtverband Lüdenscheid e.V. unterstützen und helfen Betroffenen der Hochwasserkatastrophe im Märkischen Kreis bei der Antragstellung für Wiederaufbauhilfe des Landes NRW. Ihr Angebot richtet sich an Privatpersonen, die beispielsweise aufgrund ihres hohen Alters oder eines fehlenden Internetanschlusses Probleme mit der Online-Antragstellung haben. Bei weiteren Fragen stehen Frau S. Strübli und Herr A. Aggül telefonisch unter der Rufnummer 0171/974193 oder 0171/9747646 zur Verfügung. Weitere Anfragen sind auch per Mail möglich: streetworker(at)drk-im-mk.de.
Weiterhin stehen bei der Antragstellung von Privatpersonen und der Wohnungsunternehmen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Plettenberg beratend zur Seite. Bei Fragen zum Online-Antragsverfahren können Sie sich an Herrn May (02391/923-265) und Herrn Groll (02391/923-140) wenden.
Für Antragstellende der SIHK wurde eine Hotline geschaltet. Diese ist unter der Nummer 02331/390-333 zu erreichen.
Handwerksbetriebe kontaktieren bitte Herrn Dröge bei der Handwerkskammer Südwestfalen unter der Nummer 02931/977-126.
Geschädigte der Landwirtschaft können die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer in Unna über die Telefonnummer 02303/96161-35 oder der Mailadresse unna(at)lwk.nrw.de kontaktieren. Herr Lauscher wird Ihnen weiterhelfen.
Für den Bereich Forstwirtschaft läuft die Antragstellung über die jeweiligen Forstämter. Bei grundlegenden Fragestellungen kann der Landesbetrieb Holz und Wald NRW „Geschäftsstelle Forst“ kontaktiert werden. Zuständig sind Herr Jovi (0251/91797-458; Mail: kristian.jovi(at)wald-und-holz.nrw.de) oder Frau Minnemann (0251/91797-424).
Das MHKBG stellt auf seiner Homepage gebündelte Informationen zum Hilfeprogramm zur Verfügung. Diese Information können Sie unter https://www.mhkbg.nrw/die-wiederaufbauhilfe-fuer-betroffene-der-hochwasserkatastrophe-im-juli-2021-nordrhein-westfalen abrufen.
Der Leitfaden für die Antragstellung kann unter https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe eingesehen werden. Dort können Sie in Kürze auch auf das Online-Antragsverfahren zugreifen.
Der Leitfaden für private Antragstellende kann unter den Downloads heruntergeladen werden. Darüber hinaus finden Sie dort eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Antrags. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in weiteren sieben Sprachen übersetzt finden Sie hier.