Saima
Turan
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Lara
Stemmann
Sachbearbeiterin
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Wer erhält Wohngeld?
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als
Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete
beziehungsweise Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vorher über Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu informieren.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des zuständigen Ministeriums mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Über den Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie direkt einen Antrag auf Wohngeld stellen, der dann direkt übermittelt wird. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Die Anträge finden Sie unter Formulare bzw. auf der Seite des Ministeriums (bei mehr als drei Personen, füllen Sie bitte die notwendige Anlage aus). Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Plettenberg eingeht.
Die Antragsstellung kann auf dem postalischen Weg erfolgen. Für eine Beratung oder bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung setzen.
Durch die Wohngeldreform 2023 wurden bei der Wohngeldstelle dreimal so viele Anträge gestellt, wie die Jahre zuvor.
Damit die Sachbearbeiterinnen in der Wohngeldstelle jedoch Zeit für die Beantragung der zahlreichen Anträge haben, bitten wir, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Die Sachbearbeiterinnen teilen Ihnen individuell mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
Wenn Sie aufgrund von erhöhten Heizkostennachzahlungen finanzielle Probleme haben, können Sie dazu entweder beim Jobcenter oder im Fachgebiet Soziales für diesen Monat einmalig Leistungen beantragen.
Der Wohngeldantrag kann immer noch schriftlich gestellt werden, die Anträge können per Post geschickt oder an der Information des Rathauses abgegeben werden.
Natürlich können Sie sich nach wie vor telefonisch während der Öffnungszeiten beraten lassen.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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