Wohngeld

Wer erhält Wohngeld?

Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als
   Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete
   beziehungsweise Belastung (bei Eigentümern)

Ansprechpartnerinnen Wohngeld:

  • Buchstaben A-L  : Frau Hünerjäger
  • Buchstaben M-V : Frau Gbur
  • Buchstaben W-Z : Frau Turan

Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.

Wir empfehlen daher, sich vorher über Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu informieren.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des zuständigen Ministeriums mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Dort können Sie im Anschluss auch direkt einen Antrag auf Wohngeld stellen, der dann direkt übermittelt wird. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung. 

Die Anträge finden Sie unter Formulare bzw. auf der Seite des Ministeriums (bei mehr als drei Personen, füllen Sie bitte die notwendige Anlage aus). Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Plettenberg eingeht.

Die Antragsstellung kann auf dem postalischen Weg erfolgen. Bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung setzen.

Aktueller Hinweis:

Im Januar wurden bei der Plettenberger Wohngeldstelle bereits dreimal so viele Anträge wie im Vormonat gestellt.

Das bedeutet für die Wohngeldempfänger*innen in Plettenberg:

  • Diejenigen, die bereits vor der WohngeldPlus-Reform Wohngeld erhalten haben, bekommen die alten Sätze weiter. Im April wird dann automatisch der neue Anspruch nach den neuen Sätzen berechnet. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig, die Leistungen werden ab 01.01.2023 nachgezahlt.
     
  • Diejenigen, die glauben, ab 01.01.2023 Anspruch auf Wohngeld zu haben und bereits einen Antrag gestellt haben oder noch stellen werden, müssen sich leider bis mindestens April 2023 gedulden. Die Anträge werden vorbereitet, die Zahlungen laufen aber erst im April an. Sie bekommen einen automatisierten Bescheid, die Leistungen werden ab 01.01.2023 nachgezahlt.
     
  • Über den Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie selbst prüfen, ob Sie einen Wohngeldanspruch haben.
     
  • Am einfachsten für viele ist die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Diesen können Sie direkt nach der Probeberechnung auf dem Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de stellen und automatisch absenden.
     
  • Damit die Sachbearbeiterinnen in der Wohngeldstelle Zeit für die Beantragung der zahlreichen Anträge haben, bitten wir, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
     
  • Wenn Sie aufgrund von erhöhten Heizkostennachzahlungen finanzielle Probleme haben, können Sie dazu entweder beim Jobcenter oder im Fachgebiet Soziales für diesen Monat einmalig Leistungen beantragen.
     
  • Der Wohngeldantrag kann immer noch schriftlich gestellt werden, die Anträge können per Post geschickt oder an der Information des Rathauses abgegeben werden.
     

Natürlich können Sie sich nach wie vor telefonisch während der Öffnungszeiten beraten lassen.

Die Sachbearbeiterinnen teilen Ihnen individuell mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder

Mietzuschuss
Lastenzuschuss

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin j.gbur@​plettenberg.de 02391/923-135 02391/923-108
Rathaus
Raum 121
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Sachbearbeiterin a.huenerjaeger@​plettenberg.de 02391/923-203 02391/923-108
Rathaus
Raum 121
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin s.turan@​plettenberg.de 02391/923-295 02391/923-128
Rathaus
Raum 122
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.