Wer erhält Wohngeld?
Für selbstgenutzten Wohnraum erhalten -bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen- folgende Personen Wohngeld:
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers (als Mietzuschuss)
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (als Lastenzuschuss)
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
(bei Eigentümer/innen)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen, gibt es keine Faustregel. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem Ihr Antrag hier eingangen ist.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung über Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu informieren. Diesen können Sie anonymisiert auf der Homepage des zuständigen Ministeriums mit dem Wohngeldrechner ermitteln.
Ihre Antragsmöglichkeiten
Online-Antrag Wohngeld (Registierung/Anmeldung über BundID)
Sollten Sie laut Wohngeldrechner einen Anspruch auf Wohngeld haben, werden Sie direkt im Anschluß der Berechnungen zum ONLINE-Antrag weitergeleitet. Des Weiteren können Sie Ihren Antrag direkt -ohne vorherige Berechnung- online über unser Service Portal stellen. Diesen finden Sie auch in der Rubrik «Formulare». Der ONLINE-Antrag wird direkt an die Wohngeldstelle der Stadt Plettenberg übermittelt.
Schriftliche Anträge
finden Sie ebenfalls in der Rubrik «Formulare» sowie auf der Seite des Ministeriums (bei mehr als vier Personen, füllen Sie bitte die notwendige Anlage aus). Ihren schrifltichen Wohngeldantrag können Sie per Post schicken oder an der Information des Rathauses abgeben.
Für eine Beratung oder bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne telefonisch während der Öffnungszeiten mit der Wohngeldstelle in Verbindung setzen. Die Sachbearbeiter/innen teilen Ihnen individuell mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Ihre Ansprechpersonen für den Bereich Wohngeld sind:
Frau Isaak für die Anfangs-Buchstaben A - D und S - U
Frau Prill für die Anfangs-Buchstaben E - R und V - Z
Aus Zeitgründen bitten wir von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Hinweis:
Wenn Sie auf Grund von erhöhten Heizkostennachzahlungen finanzielle Probleme haben, können Sie dazu entweder beim Jobcenter oder im Fachgebiet Soziales für diesen Monat einmalig Leistungen beantragen.
- Wohngeld ONLINE-Anträge(mit Registierung/Anmeldung über BundID)
Wer erhält Wohngeld?
Für selbstgenutzten Wohnraum erhalten -bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen- folgende Personen Wohngeld:
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers (als Mietzuschuss)
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (als Lastenzuschuss)
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
(bei Eigentümer/innen)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen, gibt es keine Faustregel. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem Ihr Antrag hier eingangen ist.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung über Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu informieren. Diesen können Sie anonymisiert auf der Homepage des zuständigen Ministeriums mit dem Wohngeldrechner ermitteln.
Ihre Antragsmöglichkeiten
Online-Antrag Wohngeld (Registierung/Anmeldung über BundID)
Sollten Sie laut Wohngeldrechner einen Anspruch auf Wohngeld haben, werden Sie direkt im Anschluß der Berechnungen zum ONLINE-Antrag weitergeleitet. Des Weiteren können Sie Ihren Antrag direkt -ohne vorherige Berechnung- online über unser Service Portal stellen. Diesen finden Sie auch in der Rubrik «Formulare». Der ONLINE-Antrag wird direkt an die Wohngeldstelle der Stadt Plettenberg übermittelt.
Schriftliche Anträge
finden Sie ebenfalls in der Rubrik «Formulare» sowie auf der Seite des Ministeriums (bei mehr als vier Personen, füllen Sie bitte die notwendige Anlage aus). Ihren schrifltichen Wohngeldantrag können Sie per Post schicken oder an der Information des Rathauses abgeben.
Für eine Beratung oder bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne telefonisch während der Öffnungszeiten mit der Wohngeldstelle in Verbindung setzen. Die Sachbearbeiter/innen teilen Ihnen individuell mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Ihre Ansprechpersonen für den Bereich Wohngeld sind:
Frau Isaak für die Anfangs-Buchstaben A - D und S - U
Frau Prill für die Anfangs-Buchstaben E - R und V - Z
Aus Zeitgründen bitten wir von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Hinweis:
Wenn Sie auf Grund von erhöhten Heizkostennachzahlungen finanzielle Probleme haben, können Sie dazu entweder beim Jobcenter oder im Fachgebiet Soziales für diesen Monat einmalig Leistungen beantragen.
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Wer erhält Wohngeld?
Für selbstgenutzten Wohnraum erhalten -bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen- folgende Personen Wohngeld:
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers (als Mietzuschuss)
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (als Lastenzuschuss)
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
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- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
(bei Eigentümer/innen)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen, gibt es keine Faustregel. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem Ihr Antrag hier eingangen ist.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung über Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu informieren. Diesen können Sie anonymisiert auf der Homepage des zuständigen Ministeriums mit dem Wohngeldrechner ermitteln.
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Sollten Sie laut Wohngeldrechner einen Anspruch auf Wohngeld haben, werden Sie direkt im Anschluß der Berechnungen zum ONLINE-Antrag weitergeleitet. Des Weiteren können Sie Ihren Antrag direkt -ohne vorherige Berechnung- online über unser Service Portal stellen. Diesen finden Sie auch in der Rubrik «Formulare». Der ONLINE-Antrag wird direkt an die Wohngeldstelle der Stadt Plettenberg übermittelt.
Schriftliche Anträge
finden Sie ebenfalls in der Rubrik «Formulare» sowie auf der Seite des Ministeriums (bei mehr als vier Personen, füllen Sie bitte die notwendige Anlage aus). Ihren schrifltichen Wohngeldantrag können Sie per Post schicken oder an der Information des Rathauses abgeben.
Für eine Beratung oder bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne telefonisch während der Öffnungszeiten mit der Wohngeldstelle in Verbindung setzen. Die Sachbearbeiter/innen teilen Ihnen individuell mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Ihre Ansprechpersonen für den Bereich Wohngeld sind:
Frau Isaak für die Anfangs-Buchstaben A - D und S - U
Frau Prill für die Anfangs-Buchstaben E - R und V - Z
Aus Zeitgründen bitten wir von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Hinweis:
Wenn Sie auf Grund von erhöhten Heizkostennachzahlungen finanzielle Probleme haben, können Sie dazu entweder beim Jobcenter oder im Fachgebiet Soziales für diesen Monat einmalig Leistungen beantragen.
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Für selbstgenutzten Wohnraum erhalten -bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen- folgende Personen Wohngeld:
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Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen, gibt es keine Faustregel. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem Ihr Antrag hier eingangen ist.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung über Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu informieren. Diesen können Sie anonymisiert auf der Homepage des zuständigen Ministeriums mit dem Wohngeldrechner ermitteln.
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- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Barbara
Prill
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-278
- Fax
- 02391/923-128
- wohngeldstelle@plettenberg.de
Tatjana
Isaak
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