Hund - Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes einer bestimmten Rasse gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW

Haltungserlaubnis Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW

Wenn Sie einen Hund folgender Rassen halten möchten, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Old English Bulldog

sowie deren Kreuzung untereinander sowie mit anderen Hunden.

Was muss zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen beachtet werden?

Erlaubnispflicht:

Die Erlaubnis ist vor Beginn der Haltung zu beantragen. Außerdem ist die/der Halter/in verpflichtet, den Umzug, die Abgabe und den Tod des Hundes mitzuteilen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit
  • Halter*in muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
  • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
  • Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung
  • Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip

Für alle Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz besteht Maulkorbpflicht und Leinenpflicht. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeiterin s.heitmann-krueger@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-128
Rathaus
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