Hund - Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes einer bestimmten Rasse gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW

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Wichtiger Hinweis zur Erlaubnispflicht - bitte unbedingt beachten!
 
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem und im Interesse des Hundes VOR DER AUFNAHME, ob eine Erlaubniserteilung und damit die Haltung möglich ist.

Eine Erlaubniserteilung nach Aufnahme des Hundes ist grundsätzlich ausgeschlossen!
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Wenn Sie einen Hund folgender Rassen halten möchten, dann benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Old English Bulldog

sowie deren Kreuzung untereinander sowie mit anderen Hunden.

Weitere Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit
  • Halter*in muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
  • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
  • Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung
  • Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip

Für alle Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz besteht Maulkorbpflicht und Leinenpflicht. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Außerdem ist die/der Halter/in verpflichtet, den Umzug, die Abgabe und den Tod des Hundes mitzuteilen.
 

  • 30,00 € bis 100,00 €
  • Sachkundenachweis (§ 3 LHundG NRW)
     
  • Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Angaben über

    - Versicherungsnehmer (muss Antragsteller sein)
    - Laufzeit der Versicherung
    - Deckungssumme
    - Rasse
    - Chipnummer
     
  • Zahlnachweis der Versicherung
     
  • Herkunftsnachweis (Zuchtpapiere, Übernahmevertrag bzw. Kaufvertrag)
     
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit
     
  • Foto des Hundes oder Vorführung des Hundes nach Terminvereinbarung

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeiterin s.heitmann-krueger@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
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Grünestraße 12
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