Alina
Schydlo
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
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Sandra
Heitmann-Krüger
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
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Wenn Sie einen Hund folgender Rassen halten möchten, dann benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:
sowie deren Kreuzung untereinander sowie mit anderen Hunden.
Weitere Voraussetzungen:
Für alle Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz besteht Maulkorbpflicht und Leinenpflicht. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Außerdem ist die/der Halter/in verpflichtet, den Umzug, die Abgabe und den Tod des Hundes mitzuteilen.
Zahlungsmöglichkeiten
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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