Sandra
Heitmann-Krüger
Sachbearbeiterin
keine
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Haltungserlaubnis Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW
Wenn Sie einen Hund folgender Rassen halten möchten, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung:
sowie deren Kreuzung untereinander sowie mit anderen Hunden.
Was muss zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen beachtet werden?
Erlaubnispflicht:
Die Erlaubnis ist vor Beginn der Haltung zu beantragen. Außerdem ist die/der Halter/in verpflichtet, den Umzug, die Abgabe und den Tod des Hundes mitzuteilen.
Weitere Voraussetzungen:
Für alle Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz besteht Maulkorbpflicht und Leinenpflicht. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.