Hund - Anmeldung eines großen Hundes

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DAS WOHL IHRES HUNDES LIEGT AUCH UNS AM HERZEN - DESHALB ZUERST DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN FÜR SIE UND IHREN HUND:

  1. Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen großen Hunden, Hunden bestimmter Rassen sowie gefährlichen Hunden. 

  2. Große Hunde gehören nicht zu den Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) und auch nicht zu den gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) 

  3. Der Erwerb sowie die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen erfordert eine Erlaubniserteilung von der zuständigen Ordnungsbehörde VOR der Anschaffung des Hundes. 

  4. Die Anschaffung eines gefährlichen Hundes erfordert ebenfalls eine Erlaubniserteilung von der zuständigen Ordnungsbehörde VOR der Anschaffung des Hundes.

WICHTIGER HINWEIS ZUR ERLAUBNISPFLICHT

Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem und im Interesse des Hundes VOR DER AUFNAHME, ob eine Erlaubniserteilung und damit die Haltung möglich ist. Eine Erlaubniserteilung nach Aufnahme des Hundes ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Ordnungsbehörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

Hinweis: hierbei handelt es sich nur um Hunde, die nicht zu den gefährlichen Hunden gemäß § 3 oder Hunden bestimmter Rasse gemäß § 10 LHundG NRW gehören.
 

  • 25,00 € Anmeldegebühr - Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post

weitere Zahlungsmöglichkeiten bei persönlicher Vorsprache:

  • EC-Casch
  • Kreditkarte (Master + VISA)
  • Barzahlung
  1. Formular „Anzeige der Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW“
  2. Mikrochip-Nummer (siehe Pass des Hundes)
  3. Nachweis einer aktuell bestehenden Hundehalterhaftpflichtversicherung (mit Angabe von Deckungssumme und Laufzeit)
  4. Foto des Hundes, Abstammungsurkunde oder tierärztliches Attest über die Rasse bzw. bei Mischlingen über die beteiligten Rassen (eine persönliche Vorstellung des Hundes bei der Ordnungsbehörde kann im Einzelfall erforderlich sein)
  5. Sachkundenachweis gemäß § 11 LHundG NRW 

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin a.schydlo@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
Raum 018
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin s.heitmann-krueger@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
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Grünestraße 12
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