Hund - Anmeldung eines großen Hundes

Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und großen Hunden. Zu den großen Hunden zählen Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindestgewicht von 20 kg haben.

Eine Vorführung des Hundes ist grundsätzlich nicht notwendig, kann in Ausnahmefällen trotzdem erforderlich sein.

Große Hunde sind zusätzlich zur hundesteuerlichen Meldung mit nachfolgenden Unterlagen bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu melden.

  • 25,00 €
  • Anzeige der Haltung eines großen Hundes
  • Microchip-Nummer
  • Nachweis einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
  • Zahlungsnachweis der Versicherung
  • Foto des Hundes, Abstammungsurkunde oder tierärztliches Attest über die Rasse bzw. bei Mischlingen über die beteiligten Rassen (im Regelfall ist ein Foto ausreichend)
  • Sachkundenachweis

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeiterin s.heitmann-krueger@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
Raum 049
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.