Hund - Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes gemäß § 3 Landeshundesgesetz

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Wichtiger Hinweis zur Erlaubnispflicht - bitte unbedingt beachten!
 
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem und im Interesse des Hundes VOR DER AUFNAHME, ob eine Erlaubniserteilung und damit die Haltung möglich ist.

Eine Erlaubniserteilung nach Aufnahme des Hundes ist grundsätzlich ausgeschlossen!
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Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten möchten, dann benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:

  • Pitbull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Bullterrier

und deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden.

Ferner Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde wie z. B. bei auf Aggression gezüchteten Hunden, Hunde die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben oder Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit

  • Halter*in muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen

  • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung

  • Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung

  • Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip

  • Nachweis des öffentlichen oder privaten Interesses


Außerdem ist die/der Halter/in verpflichtet, den Umzug, die Abgabe und den Tod des Hundes mitzuteilen.
 

  • 30,00 € bis 100,00 €
  • Sachkundenachweis (§ 3 LHundG NRW)
     
  • Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Angaben über

    - Versicherungsnehmer (muss Antragsteller sein)
    - Laufzeit der Versicherung
    - Deckungssumme
    - Rasse
    - Chipnummer
     
  • Zahlnachweis der Versicherung
     
  • Herkunftsnachweis (ausschließlich aus einem Tierheim in NRW)
     
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit
Kampfhunde

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