Hund - Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes gemäß § 3 Landeshundesgesetz

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DAS WOHL IHRES HUNDES LIEGT AUCH UNS AM HERZEN - DESHALB ZUERST DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN FÜR SIE UND IHREN HUND:

  1. Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen großen Hunden, Hunden bestimmter Rassen sowie gefährlichen Hunden. 

  2. Große Hunde gehören nicht zu den Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) und auch nicht zu den gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) 

  3. Der Erwerb sowie die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen erfordert eine Erlaubniserteilung von der zuständigen Ordnungsbehörde VOR der Anschaffung des Hundes. 

  4. Die Anschaffung eines gefährlichen Hundes erfordert ebenfalls eine Erlaubniserteilung von der zuständigen Ordnungsbehörde VOR der Anschaffung des Hundes.

WICHTIGER HINWEIS ZUR ERLAUBNISPFLICHT

Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem und im Interesse des Hundes VOR DER AUFNAHME, ob eine Erlaubniserteilung und damit die Haltung möglich ist. Eine Erlaubniserteilung nach Aufnahme des Hundes ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Wenn Sie beabsichtigen, einen Hund folgender Rassen zu halten, benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:

  • Pitbull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Bullterrier

und deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden.
 

  • 30,00 € bis 100,00 €

Zahlungsmöglichkeiten

  • EC-Casch
  • Kreditkarte (Master + VISA)
  • Barzahlung

Eine Haltung des Hundes ohne vorherige Erlaubniserteilung ist nicht möglich.

Bitte erkundigen Sie sich VOR der Anschaffung Ihres Hundes über die Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen mithilfe eines Termins bei der zuständigen Ansprechperson.

Kampfhunde

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin a.schydlo@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
Raum 018
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin s.heitmann-krueger@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
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