Sandra
Heitmann-Krüger
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten möchten, dann benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden.
Ferner Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde wie z. B. bei auf Aggression gezüchteten Hunden, Hunde die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben oder Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen.
Weitere Voraussetzungen:
Vollendung des 18. Lebensjahres
Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit
Halter*in muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung
Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
Nachweis des öffentlichen oder privaten Interesses
Außerdem ist die/der Halter/in verpflichtet, den Umzug, die Abgabe und den Tod des Hundes mitzuteilen.
Zahlungsmöglichkeiten
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