_____________________________________________________________________________________________________________
Nach § 14 Gewerbeordnung ist jede/r Gewerbetreibende verpflichtet
die Verlegung innerhalb einer Gemeinde
die Änderung oder Erweiterung der Betriebstätigkeit
die Änderung des Namens der/des Gewerbetreibenden oder
zeitgleich mit der Veränderung der gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen, in dessen Gebiet sich die Betriebsstätte befindet. Gleiches gilt für die An- und Abmeldung eines Gewerbes. Bitte beachten Sie, dass eine dem Zeitpunkt des Beginns, der Verlegung oder Abmeldung des Gewerbes vorausgehende Anzeige nicht vorgesehen ist.
Dies gilt für jede Niederlassung eines Betriebes, auch für Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen.
Bei Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, GmbH & Co. KG) sind alle persönlich haftenden Gesellschafter Gewerbetreibende und damit zur Anzeige verpflichtet. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizufügen. Bei Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist die Erlaubnis in Ablichtung einzureichen, bei Handwerksbetrieben die Handwerkskarte.
Unser Service für Sie:
Online-Gewerbemeldungen 24/7 jederzeit bequem von zu Hause aus
Nutzen Sie die komfortable Möglichkeit, Ihre Gewerbeanzeige - mit integrierter Bezahlfunktion - zu jeder Zeit online über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) zu erstatten. Auch Ihre Bestätigung können Sie direkt elektronisch abzurufen und falls gewüscht selbst zu Hause ausdrucken.
Eine persönliche Gewerbeanzeige im Sachgebiet Standesamt, Bürgerservices ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte buchen Sie hierfür über die Online-Terminvergabe einen entsprechenden Termin.
 
- Personalausweis oder Reisepass
 - ggf. Aufenthaltstitel
Im Einzelfall weitere Unterlagen, zum Beispiel der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Eintragung ins Handelsregister oder die Erlaubnis 
| 26,00 EUR | An- und Ummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind | 
| 33,00 EUR | für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind | 
| 13,00 EUR | für jeden weiteren Vertretungsberechtigten von juristischen Personen | 
- Anschrift
 - 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
 
Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
 - 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
 
- Telefon
 - 02391/923-160
 
- Fax
 - 02391/923-166
 
- m.frauendorf@plettenberg.de
 
Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
 - 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
 
- Telefon
 - 02391/923-158
 
- Fax
 - 02391/923-166
 
- r.heuel@plettenberg.de
 
Gewerbe-UMmeldung
_____________________________________________________________________________________________________________
Nach § 14 Gewerbeordnung ist jede/r Gewerbetreibende verpflichtet
die Verlegung innerhalb einer Gemeinde
die Änderung oder Erweiterung der Betriebstätigkeit
die Änderung des Namens der/des Gewerbetreibenden oder
zeitgleich mit der Veränderung der gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen, in dessen Gebiet sich die Betriebsstätte befindet. Gleiches gilt für die An- und Abmeldung eines Gewerbes. Bitte beachten Sie, dass eine dem Zeitpunkt des Beginns, der Verlegung oder Abmeldung des Gewerbes vorausgehende Anzeige nicht vorgesehen ist.
Dies gilt für jede Niederlassung eines Betriebes, auch für Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen.
Bei Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, GmbH & Co. KG) sind alle persönlich haftenden Gesellschafter Gewerbetreibende und damit zur Anzeige verpflichtet. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizufügen. Bei Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist die Erlaubnis in Ablichtung einzureichen, bei Handwerksbetrieben die Handwerkskarte.
Unser Service für Sie:
Online-Gewerbemeldungen 24/7 jederzeit bequem von zu Hause aus
Nutzen Sie die komfortable Möglichkeit, Ihre Gewerbeanzeige - mit integrierter Bezahlfunktion - zu jeder Zeit online über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) zu erstatten. Auch Ihre Bestätigung können Sie direkt elektronisch abzurufen und falls gewüscht selbst zu Hause ausdrucken.
Eine persönliche Gewerbeanzeige im Sachgebiet Standesamt, Bürgerservices ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte buchen Sie hierfür über die Online-Terminvergabe einen entsprechenden Termin.
 
| 26,00 € | An- und Ummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind | 
| 33,00 € | für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind | 
| 13,00 € | für jeden weiteren Vertretungsberechtigten von juristischen Personen | 
- Personalausweis oder Reisepass
 - ggf. Aufenthaltstitel
Im Einzelfall weitere Unterlagen, zum Beispiel der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Eintragung ins Handelsregister oder die Erlaubnis 
- 
                                                            
                                                            
Online-Gewerbe-UMmeldung über das WSP.NRW
 
Ihre Ansprechpersonen
Raum 022
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Raum 024
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.