Gewerbe-UMmeldung


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Nach § 14 Gewerbeordnung ist jede/r Gewerbetreibende verpflichtet

  • die Verlegung innerhalb einer Gemeinde

  • die Änderung oder Erweiterung der Betriebstätigkeit

  • die Änderung des Namens der/des Gewerbetreibenden oder

zeitgleich mit der Veränderung der gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen, in dessen Gebiet sich die Betriebsstätte befindet. Gleiches gilt für die An- und Abmeldung eines Gewerbes. Bitte beachten Sie, dass eine dem Zeitpunkt des Beginns, der Verlegung oder Abmeldung des Gewerbes vorausgehende Anzeige nicht vorgesehen ist.

Dies gilt für jede Niederlassung eines Betriebes, auch für Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen.

Bitte beachten Sie:

Nutzen Sie gerne die komfortable Möglichkeit, Ihre Gewerbeanzeige - mit integrierter Bezahlfunktion - selbst online über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) zu erstatten. Hierbei haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Bestätigung direkt abzurufen und auszudrucken.

In Ausnahmefällen besteht noch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung für eine persönliche Gewerbeanzeige im Sachgebiet Standesamt, Bürgerservices. 

Bei Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, GmbH & Co. KG) sind alle persönlich haftenden Gesellschafter Gewerbetreibende und damit zur Anzeige verpflichtet. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizufügen. Bei Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist die Erlaubnis in Ablichtung einzureichen, bei Handwerksbetrieben die Handwerkskarte.
 

26,00 €  An- und Ummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
33,00 €für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 €für jeden weiteren Vertretungsberechtigten von juristischen Personen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Aufenthaltstitel

    Im Einzelfall weitere Unterlagen, zum Beispiel der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Eintragung ins Handelsregister oder die Erlaubnis
Gewerbe Gewerbeummeldung

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
Rathaus
Raum 022
Grünestraße 12
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Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
Rathaus
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Grünestraße 12
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