Gewerbe-ANmeldung

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 Nach § 14 Gewerbeordnung ist jede/r Gewerbetreibende verpflichtet

  • den Beginn

zeitgleich mit der tätsächlichen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen, in dessen Gebiet sich die Betriebsstätte befindet. Gleiches gilt für die Verlegung und die Abmeldung eines Gewerbes. Bitte beachten Sie, dass eine dem Zeitpunkt des Beginns, der Verlegung oder Abmeldung des Gewerbes vorausgehende Anzeige nicht vorgesehen ist.

Dies gilt für jede Niederlassung eines Betriebes, auch für Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen.

Bei Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, GmbH & Co. KG) sind alle persönlich haftenden Gesellschafter Gewerbetreibende und damit zur Anzeige verpflichtet. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizufügen. Bei Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist die Erlaubnis in Ablichtung einzureichen, bei Handwerksbetrieben die Handwerkskarte.

Unser Service für Sie:
Online-Gewerbemeldungen 24/7 jederzeit bequem von zu Hause aus

Nutzen Sie die komfortable Möglichkeit, Ihre Gewerbeanzeige - mit integrierter Bezahlfunktion - zu jeder Zeit online über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) zu erstatten. Auch Ihre Bestätigung können Sie direkt elektronisch abzurufen und falls gewüscht selbst zu Hause ausdrucken.

Eine persönliche Gewerbeanzeige im Sachgebiet Standesamt, Bürgerservices ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte buchen Sie hierfür über die Online-Terminvergabe einen entsprechenden Termin.
 

26,00 €  An- und Ummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
33,00 €für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 €für jeden weiteren Vertretungsberechtigten von juristischen Personen

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Aufenthaltstitel

    Im Einzelfall weitere Unterlagen, zum Beispiel der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Eintragung ins Handelsregister oder die Erlaubnis
Gewerbe Gewerbeanmeldung

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
Rathaus
Raum 022
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
Rathaus
Raum 024
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

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