Abwasserbeseitigungskonzept

Nach § 46 Absatz 1 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern und zu unterhalten.

Im Abwasserbeseitigungskonzept werden die geplanten Maßnahmen innerhalb des städtischen Kanalnetzes mit den ungefähren Kosten dargestellt und den Aufsichtsbehörden vorgelegt.

Das Abwasserbeseitigungskonzept wird für einen Zeitraum von 6 Jahren aufgestellt bzw. fortgeschrieben.

Das zur Zeit gültige Abwasserbeseitigungskonzept ist im Anhang beigefügt:


Textteil ABK 2016 - 2021

Kartenteil ABK 2016 - 2021