Das neue Verpackungsgesetz ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Ob im verarbeitenden Unternehmen, im Handel oder im Gastgewerbe, auf viele Betriebe kommen neue Herausforderungen zu, auf die sie sich frühzeitig einstellen sollten. Positiv ist, dass die neuen Regelungen schrittweise eingeführt werden, beginnend mit dem 3. Juli 2021. Seit diesem Stichtag dürfen bestmmte Einwegprodukte, für die es umweltfreundliche Alternativen gibt, nicht mehr verkauft werden (wie zum Beispiel Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen). Weitere Schritte folgen ab dem 1. Januar 2022 mit neuen Informations- und Dokumentationspflichten für Transportverpackungen.
Alle Informationen zur Durchführung von Registrierung und Datenmeldungen sowie zu den öffentlichen Registern finden sich unter www.verpackungsregister.org.
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