Abfallbeseitigung und Abfallbeseitigungsgebühren

Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Benutzungsgebühr als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung.

Im Rahmen der städtischen Abfallentsorgung stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung:

•  graue Restmülltonne (60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 360 l): 14-tägliche Abfuhr
•  graue Restmülltonne (770 l, 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l): wöchentliche Abfuhr
•  gelbe Wertstofftonne (240 l und 1.100 l): 14-tägliche Abfuhr (gebührenfrei)
•  blaue Altpapiertonne (240 l und 1.100 l): 4-wöchentliche Abfuhr
   (gebührenfrei, nur für Privathaushalte, zu bestellen beim Zweckverband für
   Abfallbeseitigung)
•  Grünabfall-, Sperrmüll- und Elektrogroßgeräteabfuhr (gebührenfrei, nur für
   Privathaushalte, anzumelden per Online-Anmeldung oder per Anmeldekarte im
   Abfallkalender)
•  Schadstoffmobil und Elektrokleingerätesammlung (gebührenfrei, nur für
   Privathaushalte)
•  Grünabfall-, Altpapier- und Altglascontainer (gebührenfrei, tlw. nur für
   Privathaushalte)
•  Bringhöfe (tlw. gebührenfrei)

Abfallüberhang

Grundstücke, auf denen ein Gewerbe angemeldet ist und auf denen Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden als gemischtgenutzte Grundstücke bezeichnet. Pro Person muss auf diesen Grundstücken ein Behältervolumen von 45 Litern vorgehalten werden, die über die personengebundene Gebühr abgerechnet werden. Wie viel Behältervolumen für das Gewerbe benötigt wird, lässt sich nur vom jeweiligen Gewerbetreibenden sagen. Die Stadt Plettenberg geht davon aus, dass das gesamte über die 45-Liter-Regelung hinausgehende Volumen benutzt wird und berechnet dieses Volumen mit einem so genannten Abfallüberhang von derzeit 2,16 Euro pro Liter. Dem Grundstückseigentümer steht es jedoch frei, in Absprache mit dem Gewerbetreibenden eine Anpassung der Anzahl und -größe der Abfallbehälter schriftlich bei der Stadt Plettenberg zu beantragen. Der Antrag kann direkt nach der Gewerbeanmeldung gestellt werden. Durch eine Anpassung der Behältergröße lässt sich der Abfallüberhang und damit auch die Müllgebühr reduzieren. Es ist jedoch zu beachten, dass für den Restabfall des Gewerbebetriebes eine Abfallüberlassungspflicht besteht, das heißt, der Restabfall muss über die Stadt Plettenberg entsorgt werden. Dafür muss ein gewisses Abfallvolumen vorgehalten werden. Das vorzuhaltende Abfallvolumen ist abhängig von der Art des ausgeübten Gewerbes sowie der Anzahl der dort tätigen Mitarbeiter. Näheres regelt die Gewerbeabfallverordnung, die für Plettenberg vom Zweckverband für Abfallbeseitigung in Iserlohn umgesetzt wird.

Weitere Informationen zur Abfallbeseitigung, wie zum Beispiel

•  Leerungstermine der blauen, grauen und gelben Tonnen
•  Anmeldung der Grünabfall-, Sperrmüll- und Elektrogroßgeräteabfuhr einschließlich der
   jeweiligen Abfuhrtermine
•  Container-Standorte
•  Bestellung der blauen Altpapiertonne
•  Hinweise zur Abfallsortierung
•  Entsorgung von Grünschnitt und noch viel mehr

finden Sie auch unter www.zfa-iserlohn.de oder im aktuellen Abfallkalender. Der jährliche Abfallkalender ist im Rathaus Plettenberg erhältlich sowie an folgenden Stellen:

•  Fotoladen 3, Offenbornstraße 3 c
•  Tabakwaren - Zeitschriften - Geschenkartikel Langhoff-Suliani, Grünestraße 8
•  Stadtbücherei, Alter Markt 3
•  Baubetriebshof, Am Wall 9
•  Allgemeine Ortskrankenkasse, Königstraße 13
•  Vereinigte Sparkasse, Hauptstelle Plettenberg, Sparkassenplatz 1
•  Vereinigte Sparkasse, Zweigstelle Eiringhausen, Poststraße 10
•  Commerzbank, Grünestraße 7
•  Volksbank, Geschäftsstelle Plettenberg, Lindengraben 2
•  Plettenberger KulTour GmbH, Kaiserstraße 9 und Wilhelmstraße 9.

Sollten Sie weitere Anmeldekarten benötigen, können Sie diese an folgenden Stellen erhalten:

•  Information des Rathauses, Grünestr. 12
•  Baubetriebshof, Am Wall 9

Abfallbeseitigungsgebühren 2024

Bei Verwendung des Umleersystems beträgt die Gebühr für Grundstücke, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, je Bewohner jährlich 97,20 €.

Für Grundstücke, die sowohl Wohn- als auch anderen Zwecken dienen (gemischt genutzte Grundstücke), wird ergänzend zur Gebühr für die Bewohner eine Gebühr bezogen auf den Behälterüberhang als Ausgleich für die weitergehende Benutzung erhoben. Der Überhang ergibt sich aus der Differenz zwischen Anzahl der Bewohner vervielfacht mit 45 Litern und dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Behältervolumen. Die Gebühr beträgt je Liter des Behälterüberhangs 2,16 €.

Für alle anderen Grundstücke bei einem zur Verfügung stehenden Behältervolumen von

•  1  60-Liter-Gefäß / bei 14täglicher Abfuhr = 129,60 €
•  1  80-Liter-Gefäß / bei 14täglicher Abfuhr = 172,80 €
•  1  120-Liter-Gefäß / bei 14täglicher Abfuhr = 259,20 €
•  1  240-Liter-Gefäß / bei 14täglicher Abfuhr = 518,40 €
•  1  360-Liter-Gefäß / bei 14täglicher Abfuhr = 777,60 €
•  1  770-Liter-Gefäß / bei wöchentlicher Abfuhr = 3.326,40 €
•  1  1.100-Liter-Gefäß / bei wöchentlicher Abfuhr = 4.752,00 €
•  1  2.500-Liter-Gefäß / bei wöchentlicher Abfuhr = 10.800,00 €
•  1  5.000-Liter-Gefäß / bei wöchentlicher Abfuhr = 21.600,00 €

jährlich je Behälter.

Bei Verwendung des Wechselsystems beträgt die Gebühr je 100 kg = 51,26 €.

Widerspruchsverfahren
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich zunächst mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten auch ohne ein Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Widerspruchsfrist von einem Monat wird durch einen vorgeschalteten Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.