Informationen für Vermieterinnen und Vermieter

Vielen Dank, dass Sie Wohnraum für die Flüchtlinge zur Verfügung stellen! Die Flüchtlinge können neben ihren Regelleistungen auch Kosten für Miete, Betriebskosten und Heizkosten bekommen. Strom muss selber bezahlt werden, dafür ist ein Anteil im Regelsatz. 

Bitte füllen Sie bei Bedarf eine Mietbescheinigung aus und geben Sie diese und den Mietspiegel den Flüchtlingen, die sie beherbergen, mit. Die Leistungen für Kosten der Unterkunft werden entweder direkt an die Vermieterin oder den Vermietetr oder an den Flüchtling ausgezahlt, die sie dann an Sie überweisen müssen.