Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)?

Begehen Jugendliche im Alter vom 14. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres oder Heranwachsende im Alter vom 18. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eine Straftat, die zur Anzeige gebracht wird, ist es die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren, früher Jugendgerichtshilfe genannt, diese Jugendlichen oder Heranwachsenden zu betreuen und durch das gesamte Strafverfahren zu begleiten. Dies geschieht jeweils in unterschiedlicher Form.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Fachdienst des städtischen Jugendamtes Plettenberg, und wird automatisch durch die Staatsanwaltschaft in alle Jugendstrafverfahren, die Plettenberger Jugendliche betreffen, einbezogen.

Wird eine Straftat zur Anklage gebracht, werden von der JuHiS unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen:

Gespräche

  • zur Beurteilung der Lebenssituation der Jugendlichen
  • zur Beratung der Eltern, Jugendlichen und Heranwachsenden

Betreuung

  • vor, während und nach dem Strafverfahren
  • während der Haft bis zur Wiedereingliederung

Unterstützung

  • der jungen Menschen, sich im Verfahren zurecht zu finden und auf die Gerichtsverhandlung vorzubereiten.
  • des Gerichts, eine Maßnahme zu finden, die der Straftat, der Person und der Situation des/der Angeklagten angemessen ist.

Dabei steht immer der pädagogische Aspekt im Vordergrund, weil im Jugendstrafrecht die Erziehung an oberster Stelle steht.

Wichtig zu wissen:

Die Jugendhilfe im Strafverfahren…
…kann dabei unterstützen, Probleme anzugehen
…ist keine Ermittlerin, Anwältin oder Richterin
…hat die Aufgabe, zwischen den Jugendlichen / Heranwachsenden, den Eltern, dem Gericht     
   und der Staatsanwaltschaft zu vermitteln.

Kurz nach der Zusendung der Ermittlungsakten bzw. der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft an das Jugendamt werden Jugendliche und deren Eltern bzw. Heranwachsende von der JuHiS, zu einem Gespräch eingeladen.

  • Das Ermittlungsverfahren

Beim Ermittlungsverfahren, auch Diversion genannt, geht es hauptsächlich darum, im Gespräch zu erörtern, wie es zu der Straftat gekommen ist und wie die/der Beschuldigte jetzt dazu steht.

Weil die Staatsanwaltschaft bestrebt ist, das Verfahren nach dem Gespräch einzustellen, ist der Termin Pflicht. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Akte zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt. Diese erhebt dann in den meisten Fällen Anklage und es kommt doch noch zur Gerichtsverhandlung.

  • Die Hauptverhandlung

In dem vorbereitenden Gespräch für die Gerichtsverhandlung geht es vor allem um die persönliche Situation der Angeklagten, über die die Jugendgerichtshilfe vorab der Staatsanwaltschaft und dem Gericht schriftlich berichtet, damit sich die Personen, die an der Verhandlung teilnehmen, schon im Vorfeld ein Bild der Jugendlichen / der Heranwachsenden machen können. Dadurch können sie besser einschätzen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Angeklagten dazu zu bewegen, sich zukünftig straffrei zu verhalten.

Die Mitarbeiterin der Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt in der Regel an der Verhandlung teil. Sie berichtet dort mündlich und hat damit die Möglichkeit, ihre persönlichen Eindrücke aus dem Gespräch mit den Angeklagten zu schildern.

Zum Schluss ihres Berichtes gibt sie eine Empfehlung, welche erzieherischen Maßnahmen aus pädagogischer Sicht notwendig erscheinen, um die Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten.

Dieser Vorschlag wird nach Möglichkeit bereits beim Gesprächstermin erörtert.

Die Teilnahme am Gespräch zur Vorbereitung der Gerichtsverhandlung ist freiwillig.

Sie hat aber den Vorteil, dass die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe die Angeklagten bereits persönlich kennt und sie daher besser unterstützen kann.

Wenn dennoch kein Interesse an einem Gespräch bestehen sollte, wird um kurze telefonische Mitteilung gebeten, damit der übliche Termin für die „zweite Chance“ nicht umsonst vergeben wird.

Ansprechpartnerin

Frau Sigrid Wiese-Bertels

02391/923-195

Frau Sigrid Wiese-Bertels
Sozialarbeiterin
Raum 145
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
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