Seit Juli 2021 sind die Kredit- und Zuschussförderung von Effizienzhäusern und -gebäuden sowie die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abrufbar. Damit ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vollständig in Kraft getreten. Für die Opfer der Flutkatastrophe wurden mehrere Ausnahmeregelungen getroffen. Hiermit sollen betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihre Gebäude energieeffizient wiederaufzubauen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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