Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen werden die Landrätin/der Landrat, der Kreistag, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister sowie der Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Für diese Wahlen sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, die mindestens seit 16 Tagen im Wahlgebiet wohnen.

Die nächsten Wahlen finden am 14. September 2025 statt, eine mögliche Stichwahl zwischen den zwei Landrats- sowie zwei Bürgermeisterkandidaten mit den meisten Stimmen zwei Wochen danach, am 28. September 2025.

Wahlleiter: Bürgermeister Schulte
 

Bekanntmachungen der Stadt Plettenberg zur Kommunalwahl 2025:
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke 
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Zugelassene Wahlvorschläge 
Eintragung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/innen in das Wählerverzeichnis

Rechtsgrundlagen:
Kommunalwahlgesetz
Kommunalwahlordnung

Weitere Links:
Link zur Bundeswahlleiterin
Frühere Wahlergebnisse 

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt, mit dem die Briefwahlunterlagen online beantragt werden können. Die Onlinebeantragung ist ab dem 16.08.2025 freigeschaltet.
Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen: 
Ab dem 16.08.2025 können Sie die Briefwahunterlagen hier beantragen. 

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen, die ab Mitte August 2025 versendet werden, ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die Stadt Plettenberg, Wahlamt, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg senden, in den Rathausbriefkasten einwerfen oder an der Information abgeben. Der Wahlschein wird dann zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins kann auch persönlich im Rathaus, Grünestraße 12, im Wahlbüro Zimmer 007 und 008 im Erdgeschoss vor dem Ratssaal zu den üblichen Öffnungszeiten gestellt werden. Sie haben daneben die Möglichkeit, dort sofort zu wählen.   Hierbei ist beim Wählen allerdings die Einteilung der Wahlbezirke maßgebend. Es gibt ein Wahlbüro für die Stimmbezirke 010 – 092 und ein Wahlbüro für die Stimmbezirke 100 - 180. Entsprechende Beschilderungen sind vorhanden. Zudem ist am Freitag aufgrund des Wochenmarktes mit erhöhten Wartezeiten zu rechnen, weil insgesamt vier Stimmzettel angekreuzt werden müssen.
Das Wahlbüro steht ab Montag, den 18.08.2025 zur Verfügung. Ein Termin ist nicht erforderlich.

Wer Unterlagen für eine/n andere/n beantragt, kann dies nur, wenn er von der/dem Wahlberechtigten hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist oder aber den von der/dem Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag abgibt. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung einer anderen Person bedienen.

Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Rufnummer 02391/923-189 oder per Mail an wahlamt@plettenberg.de zur Verfügung.

 

Landtagswahl

Die nächste Landtagswahl findet 2027 statt.

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten für die Volksvertretung und das wichtigste Gesetzgebungsorgan des Landes Nordrhein-Westfalen, den Landtag, für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 18 Jahren, die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen.

Rechtsgrundlagen:
Landeswahlgesetz
Landeswahlordnung

Weitere Links:
Landtagswahl in leichter Sprache
Link zur Landeswahlleitung
Frühere Wahlergebnisse 

Aktuelles:
Pressemitteilung zu den Wahlbenachrichtigungen
Pressemitteilung zur repräsentativen Wahlstatistik
Pressemitteilung zum Wahlsonntag

Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und zur Erteilung von Wahlscheinen
Wahlbekanntmachung

Bundestagswahl

Die letzte Wahl zum Deutschen Bundestag fand am 23.02.2025 statt.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“: Das legt Artikel 20 des Grundgesetzes fest. Die Volksvertretung übernimmt der Deutsche Bundestag als alle vier Jahre direkt von volljährigen deutschen Staatsbürgern gewähltes Parlament. 
Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen. Zu den Wahlberechtigten gehören auch die sogenannten "Auslandsdeutschen". Sie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Rechtsgrundlagen:
Bundeswahlgesetz
Bundeswahlordnung

Weitere Links:
Link zur Bundeswahlleiterin
Frühere Wahlergebnisse seit 2009 

Informationen und Downloads unter anderem für Wahlbewerber
Informationen für Auslandsdeutsche


Europawahl

Das Europaparlament stellt das derzeit größte multinationale Parlament der Welt dar. Mitglieder sind Vertreter und Vertreterinnen der Europäischen Union, die für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger und -bürgerinnen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen.
Die Wahl fand am 09.06.2024 statt.  Die nächste Europawahl findet 2029 statt.

Hier finden Sie die Links, um selbst die aktuellen Wahlergebnisse nachschauen zu können, sobald sie zur Verfügung stehen.

Hier erhalten Sie die Wahlergebnisse der Bevölkerung Plettenbergs, sobald diese zur Verfügung stehen.

Hier erhalten Sie die Wahlergebnisse der Bevölkerung Deutschlands, sobald diese zur Verfügung stehen.

Danke, dass Sie Ihre Stimme abgegeben und sich in der EU-Politik eingebracht haben!

Rechtsgrundlagen:
Europaabgeordnetengesetz
Bundeswahlgesetz
Europawahlgesetz
Europawahlordnung

Weitere Links:
Link zur Bundeswahlleiterin
Informationen und Antrag für Auslandsdeutsche
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Anträgen