Reisegewerbekarte


Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie als entsprechende Erlaubnis der Ordnungsbehörde, in welcher Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn Sie

  • gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung Waren anbieten oder
     
  • Bestellungen auf Leistungen anbieten (sogenannte Haustürgeschäfte)

    wie z. B. Schrott- und Altmetalle einsammeln oder das Betreiben eines Schaustellergeschäftes
    auf der Kirmes

Für gewisse Tätigkeiten bestehen Ausnahmen.

Bitte melden Sie sich telefonisch oder per eMail, um Einzelheiten zu klären, bevor Sie über die Online-Terminvergabe Ihren Termin bei uns buchen. Vielen Dank!
 

  • 350,00 €

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
Rathaus
Raum 022
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
Rathaus
Raum 024
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