Derya
Karacan
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
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Susanne
Aderhold
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Anja
Ruffer
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Alle Personen ab dem 14. Lebensjahr können ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann dieser Antrag auch durch einen gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Volljährige hingegen können sich nicht vertreten lassen !
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
das einfache Führungszeugnis (für private Zwecke) -> Belegart "NB"
das erweiterte Führungszeugnis (für private Zwecke) -> Belegart "NE"
das einfache Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) -> Belegart "OB"
das erweiterte Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) -> Belegart "OE"
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Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen bei der Online-Beantragung zur Verfügung:
Antragstellung direkt beim Bundesamt für Justiz
Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone in Verbindung mit der AusweisApp und Ihrem Online-Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und Ihrer 6stelligen PIN. (Bei Antragstellung über Laptop oder Computer muss die AusweisApp sowohl hier als auch auf Ihrem Smartphone installiert sein. Das Smartphone dient dann als Kartenlesegerät.)
Antragstellung über den externen Link im Service-Portal der Stadt Plettenberg
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter Punkt 1 beschrieben.
Wegen der Vielzahl an Anträgen und um die Bearbeitungszeit weiter verringern zu können, bittet das Bundesamt für Justiz, vorrangig die Möglichkeit der Online-Beantragung zu nutzen.
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Nur für den Fall, dass Ihnen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung steht, bieten wir Ihnen in AUSNAHMEFÄLLEN noch folgende Alternativen zur Antragstellung:
schriftlich - bitte benutzen Sie hierfür das hinterlegte Formular und beachten unbedingt die Hinweise zur schriftlichen Beantragung unter "Notwendige Unterlagen"
oder
Sie vereinbaren über die Online-Terminvergabe einen Termin im Sachgebiet “Bürgerservices”, um dort Ihr Führungszeugnis persönlich zu beantragen.
Das Bundesamt für Justiz in Bonn stellt Ihr Führungszeugnis aus und sendet dieses - je nach Art - direkt an Sie oder an die von Ihnen zu benennende Behörde.
Bei persönlicher (oder schriftlicher) Beantragung ist laut Mitteilung des Bundesamtes für Justiz mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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