Führungszeugnis

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Ihr Führungszeugnis können Sie rund um die Uhr ONLINE beantragen!
Entweder mit Ihrem (NFC-fähigen) Smartphone oder über unser Service-Portal.
Bitte nutzen Sie unbedingt diese einfachen und komfortablen Möglichkeiten der Antragstellung. Vielen Dank!

Nur für den Fall, dass Ihnen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen in AUSNAHMEFÄLLEN noch die Alternative der persönlichen Beantragung.

Ein Besuch im Sachgebiet "Einwohnermeldewesen" ist nur noch mit festem Termin möglich. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe. Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.

Bitte benutzen Sie auch unsere sonstigen Online-Dienste und -Formulare, sofern es möglich ist. Vielen Dank!
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Alle Personen ab dem 14. Lebensjahr können ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann dieser Antrag auch durch einen gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Volljährige hingegen können sich nicht vertreten lassen !

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  • das einfache Führungszeugnis (für private Zwecke) -> Belegart "NB"
     
  • das erweiterte Führungszeugnis (für private Zwecke) -> Belegart "NE"
     
  • das einfache Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) -> Belegart "OB"
     
  • das erweiterte Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) -> Belegart "OE"


Bitte nutzen Sie vorrangig die einfachen und komfortablen Möglichkeiten des Online-Antrages, die Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung stehen ... entweder

  • ONLINE - mit einem NFC-fähigen Smartphone (oder Tablet) in Verbindung mit der AusweisApp2

    Dazu benötigen Sie
     
    • Ihren Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Link zur Aktivierung Ihrer eID-Funktion finden Sie hier)
    • Ihre 6-stellige PIN

          oder

  • ONLINE - über das Service-Portal der Stadt Plettenberg (Link zum Bundesamt für Justiz)

    Dazu benötigen Sie
     
    • Ihren Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Link zur Aktivierung Ihrer eID-Funktion finden Sie hier)
    • Ihre 6-stellige PIN
    • eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer (wie z. B. die kostenlose AusweisApp2)

Nur für den Fall, dass Ihnen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen in AUSNAHMEFÄLLEN folgende Alternativen zur Antragstellung:

  • schriftlich - bitte benutzen Sie hierfür das hinterlegte Formular und beachten unbedingt die Hinweise zur schriftlichen Beantragung unter "Notwendige Unterlagen"

    oder
     
  • Sie vereinbaren über die Online-Terminvergabe einen Termin im Sachgebiet Einwohnermeldewesen, um dort Ihr Führungszeugnis persönlich zu beantragen.

    Von hier aus wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, wo das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Art des Führungszeugnisses an Sie oder an die von Ihnen zu benennende Behörde geschickt wird.
  • 13,00 €
    (bei persönlicher Vorsprache ist eine Bezahlung per EC-Cash möglich und ausdrücklich erwünscht)
     
  • Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten sind gebührenfrei - es muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
  • Personalausweis / Reisepass
     
  • Verwendungszweck
    (muss bei Antragstellung mit angegeben werden)
     
  • beim Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    - genaue Anschrift der Behörde
    - Aktenzeichen
     
  • beim erweiterten Führungszeugnis
    - Bescheinigung des Arbeitsgebers oder
    - Bescheinigung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis
      verlangt


    Bei schriftlicher Beantragung

    über das hinterlegte Formular fügen Sie Ihrem Antrag bitte unbedingt zusätzlich

    - 13,00 € Gebühr (passend!) sofern nicht gebührenfrei
    - eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes bei und
    - bei Belegart "NE" und "OE" den Nachweis bzw. die schriftliche Aufforderung

    da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann. Vielen Dank!
  • beim Bundesamt für Justiz (BfJ) grundsätzlich ca. 1 - 2 Wochen

    (bei EU-Bürgern u. U. bis zu 6 Wochen)

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin meldeamt@​plettenberg.de 02391/923-165 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sachbearbeiterin meldeamt@​plettenberg.de 02391/923-168 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
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Sachbearbeiterin meldeamt@​plettenberg.de 02391/923-163 02391/923-166
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