Gewerbezentralregisterauskunft

Das Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Es handelt sich um ein Strafregister für Gewerbetreibende, wo u. a. Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie Versagungen oder der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen sind. Auf Antrag können Sie einen Auszug über die Sie betreffenden Eintragungen erhalten.

Diesen Antrag stellen Sie entweder

  • online über das Service-Portal der Stadt Plettenberg

    Dazu benötigen Sie
     
    • Ihren Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • Ihre 6-stellige PIN
    • ein geeignetes Smartphone (NFC-fähig) oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
    • eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer wie z. B. die kostenlose AusweisApp2

      - bitte informieren Sie sich vorab entsprechend -

    oder
     
  • schriftlich - bitte benutzen Sie hierfür das hinterlegte Formular und beachten unbedingt die Hinweise zur schriftlichen Beantragung unter "Notwendige Unterlagen"
  • Bitte vereinbaren Sie nur im absoluten Ausnahmefall einen Termin über die Online-Terminvergabe im Sachgebiet Einwohnermeldewesen, um dort Ihre Gewerbezentralregisterauskunft persönlich zu beantragen. Vielen Dank!

    Das Bundesamt für Justiz in Bonn stellt Ihre Gewerbezentralregisterauskunft aus und sendet diese - je nach Art - direkt an Sie oder an die von Ihnen zu benennende Behörde.
  • 13,00 €
  • Personalausweis / Reisepass
     
  • Verwendungszweck
    (muss bei Antragstellung mit angegeben werden)