Tim
Zachary
Sachbearbeiter
keine
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Marcel
Gebert
Sachbearbeiter, Marktmeister
keine
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Eine der kommunalen Pflichtaufgaben ist die Verhinderung und Beendigung unfreiwilliger Obdachlosigkeit, die eine Gefahr im Sinne des § 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes NRW darstellt. Die Gründe für Obdachlosigkeit können sehr unterschiedlich und vielschichtig sein.
Im Fall einer drohenden Obdachlosigkeit, wird dringend geraten, sich frühzeitig mit den genannten Ansprechpersonen bei der Stadt Plettenberg in Verbindung zu setzen, damit vorrangig mögliche Präventivmaßnahmen getroffen werden können, die der Wohnungssicherung dienen.
Sind Mietschulden entstanden, kann die/der Vermieter/in das bestehende Mietverhältnis kündigen und nachfolgend eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. Sollte das der Fall sein, ist das entsprechende Räumungsurteil bei Ihrer Vorsprache mitzubringen und vorzulegen.
Auch außerhalb der geltenden Öffnungszeiten des Rathauses kann eine Aufnahme von Obdachlosen durch den ordnungsamtlichen Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Plettenberg erfolgen. Dieser kann über die Kreisleitstelle des Märkischen Kreises unter der Telefonnummer 02351 / 1065-0 oder die Polizeiwache Plettenberg, Telefonnummer 02391 / 91 99 0, kontaktiert werden.
Die Kosten der Obdachlosenunterkunft richten sich der "Benutzungs- und Gebührenordnung für Obdachlosenunterkünfte" der Stadt Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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