Hundesteuer

Die Hundehalterin / Der Hundehalter ist verpflichtet, alle Hunde innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung oder Zuzug zur Hundesteuer anzumelden beziehungsweise bei Abgabe oder Umzug abzumelden. Eine Vorführung des Hundes ist nicht erforderlich. Mit Zusendung des Steuerbescheides erfolgt die Übermittlung der Hundesteuermarke.

Geht eine Hundesteuermarke verloren, kann beim Sachgebiet Steuern und Abgaben der Stadt Plettenberg gegen eine Gebühr von 5,00 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden.

Seit dem 01.01.2016 wird auch eine Hundesteuer für gefährliche Hunde erhoben. Als gefährliche Hunde sind entsprechend § 3 Absatz 2 und § 10 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) insbesondere Hunde folgender Rassen anzusehen:

Nach § 3 Absatz 2 LHundG NRW:

•    Pitbull Terrier
•    American Staffordshire Terrier
•    Staffordshire Bullterrier
•    Bullterrier

sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Nach § 10 Absatz 1 LHundG NRW:

•    Alano
•    American Bulldog
•    Bullmastiff
•    Mastiff
•    Mastino Espanol
•    Mastino Napoletano
•    Fila Brasileiro
•    Dogo Argentino
•    Rottweiler
•    Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Die Hundesteuer beträgt zurzeit jährlich 

wenn nur ein Hund gehalten wird72,00 Euro
wenn zwei Hunde gehalten werden96,00 Euro pro Hund
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden108,00 Euro pro Hund
wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird528,00 Euro
wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden  640,00 Euro pro Hund

Für gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1 LHundG NRW), für die – aufgrund des Nachweises einer Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behördeeine ordnungsbehördliche Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang nach dem LHundG NRW erteilt worden ist, wird der Steuersatz von 528,00 € auf 372,00 € bzw. von 640,00 € auf 450,00 € für jeden Hund, für den vorgenannte Befreiung erteilt worden ist, ermäßgt. Eine Ermäßigung entfällt, sobald eine Befreiung aufgehoben wird.

Die Hundean- und -abmeldung muss schriftlich erfolgen. Dazu steht Ihnen das Online Service-Portal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer Abmeldung des Hundes die noch gültige Steuermarke unverzüglich zurückzugeben ist.

Steuer; Hund

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