Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
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Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
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Sie möchten gewerbsmäßig Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen?
Dann benötigen Sie hierfür eine personenbezogene Aufstellerlaubnis, die nur dann erteilt werden kann, wenn die persönliche Zuverlässigkeit vorliegt. Für die Aufstellung von Geldspielautomten in einer Schank- oder Speisewirtschaft, einem Beherbergungsbetrieb oder in einer Spielhalle benötigen Sie für jeden Aufstellort zusätzlich eine entsprechende Geeignetheitsbestätigung.
Sobald Sie alle notwendigen Unterlagen zur Antragstellung vorliegen haben, können Sie über die Online-Terminvergabe Ihren Termin bei uns buchen.
Für alle anderen glückspielrechtlichen Fragen und Erlaubnisse setzen Sie sich bitte telefonisch oder per eMail mit uns in Verbindung. Vielen Dank!
Aufstellerlaubnis
Geeignetheitsbestätigung für Gaststätten
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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