Geld- und Warenspielgeräte

Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte

• Aufstellerlaubnis:
  - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum
    Aufstellen von Spielgeräten
  - Polizeiliches Führungszeugnis
  - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  - Bescheinigung in Steuersachen des letzten
    zuständigen Finanzamtes

• Geeignetheitsbestätigung:
  - Formloser Antrag

Warenspielgeräte, Spielapparate
Spielautomaten

Ihre Ansprechpersonen

Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
Rathaus
Raum 024
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
Rathaus
Raum 022
Grünestraße 12
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