Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist nach dem Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Bitte melden Sie sich telefonisch, um von hier einen entsprechenden Antrag zu erhalten und ggf. weitere wichtige Fragen im Vorfeld klären zu können.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie ggf. noch weitere Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B. baurechtlicher Art) benötigen.
Sobald Sie alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben, können Sie über die Online-Terminvergabe Ihren Termin bei uns buchen.
Informationen von auswärtigen Behörden zum Gaststättengewerbe:
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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