Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Der Betrieb eines Gaststättengewerbes ist allerdings nur erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke angeboten werden.
Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes ohne Alkoholausschank wird keine Erlaubnis benötigt (zum Beispiel Imbissbetrieb).
300,00 €
• Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
• Personalausweis, Reisepass (eventuell
Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis)
• Führungszeugnis Belegart O
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Bescheinigung in Steuersachen des letzten
zuständigen Finanzamtes
• Unterrichtungsnachweis der IHK nach § 4 Gaststättengesetz
• Bescheinigung des Gesundheitsamtes über
die Belehrung nach dem
Infektionsschutzgesetz