Gaststättenerlaubnis

Der Betrieb eines Gaststättengewerbes ist allerdings nur erlaubnispflichtig, wenn alkoholische Getränke angeboten werden.

Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes ohne Alkoholausschank wird keine Erlaubnis benötigt (zum Beispiel Imbissbetrieb).

300,00 €

• Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
   zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
• Personalausweis, Reisepass (eventuell
   Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis)
• Führungszeugnis Belegart O
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Bescheinigung in Steuersachen des letzten
   zuständigen Finanzamtes
• Unterrichtungsnachweis der IHK nach § 4 Gaststättengesetz
• Bescheinigung des Gesundheitsamtes über
   die Belehrung nach dem
   Infektionsschutzgesetz

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
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