Gaststättenerlaubnis


Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist nach dem Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Bitte melden Sie sich telefonisch, um von hier einen entsprechenden Antrag zu erhalten und ggf. weitere wichtige Fragen im Vorfeld klären zu können.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie ggf. noch weitere Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B. baurechtlicher Art) benötigen.

Sobald Sie alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben, können Sie über die Online-Terminvergabe Ihren Termin bei uns buchen.
 

  • 300,00 €
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
    (bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

    Dieser Antrag wird Ihnen auf telefonische Anfrage zugeschickt und nur nach Erhalt der Gebühr bearbeitet.
     
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis)
     
  • Führungszeugnis Belegart "OB"
     
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart "9"
     
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
     
  • Lageplan und Grundrisszeichnung aller zum Betrieb gehörenden Räume
     
  • Unterrichtungsnachweis der IHK nach § 4 Gaststättengesetz
     
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
Rathaus
Raum 022
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
Rathaus
Raum 024
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

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