Einbürgerung

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit auf Antrag einbürgern lassen. 

Über die Voraussetzungen und die notwendigen Unterlagen können Sie sich auf der Homepage der Bundesregierung www.einbürgerung.de informieren. 

Die Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei einem ersten Gespräch, für das Sie bitte einen Termin vereinbaren.

Der Antrag muss persönlich bei der Stadt Plettenberg abgegeben werden und darf erst dann hier unterschrieben werden.

Auch dies ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Über den Antrag entscheidet die Staatsangehörigkeitsbehörde, diese ist für den Bereich der Stadt Plettenberg der Märkische Kreis.

255,00 €für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber
  51,00 €für jedes minderjährige mit einzubürgernde Kind
255,00 €für jedes selbständig einzubürgernde Kind (>=16 Jahre)

Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von
75 % der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.

Für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit werden auf jeden Fall folgende Unterlagen benötigt:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag auf Einbürgerung
  • ein gültiger Pass
  • Geburtsurkunde(n) + deutsche Übersetzung(en) aller Personen, die eingebürgert werden wollen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Wohnraumerklärung

Welche weiteren Unterlagen in Ihrem individuellen Fall zusätzlich notwendig sind, klären Sie bitte, wenn Sie Ihr Antragsformular im Rathaus abholen.

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin a.schydlo@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
Raum 018
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin s.heitmann-krueger@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
Raum 018
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

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