Einbürgerung


Ausländer*innen, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in den deutschen Staatsverband einbürgern lassen.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt sein:

nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland auf

  • Sie sind freizügige/r Unionsbürger/in, gleichgestellte/r Staatsangehörige/r eines EWR Staates, im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis 

nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher)

  • Sie halten sich seit mindestens drei Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland auf

  • Ihre ehelichen Lebensgemeinschaft besteht seit mindestens zwei Jahren im Bundesgebiet


Weitere Voraussetzungen nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:

  • ausreichend eigenes Einkommen
    (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II)

  • schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

  • ausreichende Kenntnis der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland

  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

  • ausreichend deutsche Sprachkenntnisse

  • grundsätzliche Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
    (kann nur in begründeten Ausnahmefällen behalten werden)

Die Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren kann zusammen mit den Eltern (oder einem Elternteil, sofern der andere Elternteil zustimmt) beantragt werden.

Minderjährige Kinder ab dem 16. Lebensjahr müssen - mit Zustimmung beider Eltern - einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen.

Ihr Antragsformular erhalten Sie bei Frau Heitmann-Krüger, Zimmer 048, Rathaus. Hier erfahren Sie auch, welche weiteren Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen.

Zur ABGABE DES KOMPLETTEN EINBÜRGERUNGSANTRAGES vereinbaren Sie bitte einen Termin !

255,00 €für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber
  51,00 €für jedes minderjährige mit einzubürgernde Kind
255,00 €für jedes selbständig einzubürgernde Kind (>=16 Jahre)

Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von
75 % der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.

Für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit werden auf jeden Fall folgende Unterlagen benötigt:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag auf Einbürgerung
  • ein gültiger Pass
  • Geburtsurkunde(n) + deutsche Übersetzung(en) aller Personen, die eingebürgert werden wollen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Wohnraumerklärung

Welche weiteren Unterlagen in Ihrem individuellen Fall zusätzlich notwendig sind, klären Sie bitte, wenn Sie Ihr Antragsformular im Rathaus abholen.

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeiterin s.heitmann-krueger@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
Raum 049
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.