Alina
Schydlo
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sandra
Heitmann-Krüger
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die Mög-lichkeit, sich auf Antrag einbürgern zu lassen.
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung unter www.einbürgerung.de
Der Einbürgerungsantrag sowie weitere Dokumente müssen nach vorheriger Terminvergabe persönlich abgegeben und vor Ort unterschrieben werden.
Eine Terminvergabe ist erst dann möglich, wenn alle Unterlagen vollständig und im Original vorliegen (siehe „Notwendige Unterlagen“)
Hinweis: Eine Abgabe der Einbürgerungsunterlagen an der Rathausinformation ist nicht möglich!
Die Einbürgerungsunterlagen werden zuständigkeitshalber weitergeleitet. Über den Antrag entscheidet die Staatsangehörigkeitsbehörde des Märkischen Kreises.
255,00 € | für jede/n erwachsene/n Einbürgerungsbewerber/in |
51,00 € | für jedes minderjährige mit einzubürgernde Kind |
255,00 € | für jedes selbständig einzubürgernde Kind (>=16 Jahre) |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von
75 % der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Für die Antragsformulare sowie weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Ansprechperson. Anhand eines telefonischen Beratungsgespräches werden Ihre individuellen Unterlagen und Formulare zusammengestellt und zur Abholung bereitgelegt.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.