Sandra
Heitmann-Krüger
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Ausländer*innen, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und auch hier bleiben möchten, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in den deutschen Staatsverband einbürgern lassen.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt sein:
nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Ehegatten Deutscher)
Weitere Voraussetzungen nach §§ 9 oder 10 Staatsangehörigkeitsgesetz:
Die Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren kann zusammen mit den Eltern (oder einem Elternteil, sofern der andere Elternteil zustimmt) beantragt werden.
Minderjährige Kinder ab dem 16. Lebensjahr müssen - mit Zustimmung beider Eltern - einen eigenen Einbürgerungsantrag stellen.
Ihr Antragsformular erhalten Sie bei Frau Heitmann-Krüger, Zimmer 048, Rathaus. Hier erfahren Sie auch, welche weiteren Unterlagen Sie für die Beantragung benötigen.
Zur ABGABE DES KOMPLETTEN EINBÜRGERUNGSANTRAGES vereinbaren Sie bitte einen Termin !
255,00 € | für jeden erwachsenen Einbürgerungsbewerber |
51,00 € | für jedes minderjährige mit einzubürgernde Kind |
255,00 € | für jedes selbständig einzubürgernde Kind (>=16 Jahre) |
Bitte beachten Sie, dass vom Märkischen Kreis ein Vorschuss in Höhe von
75 % der Einbürgerungsgebühr erhoben wird, sobald der Antrag dort eingeht.
Für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit werden auf jeden Fall folgende Unterlagen benötigt:
Welche weiteren Unterlagen in Ihrem individuellen Fall zusätzlich notwendig sind, klären Sie bitte, wenn Sie Ihr Antragsformular im Rathaus abholen.